Eine Pressemitteilung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK)
Angesichts der steigenden Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den sogenannten Anti-Impf-Spaziergängen in unserer Stadt, erneuern die Sozialdemokraten ihre Forderung, dass die Stadtverwaltung als Versammlungsbehörde ihrer Aufgabe entsprechend die rechtlichen Vorgaben durchzusetzen hat. Mit Sorge betrachten wir weiterhin, wie eine Vielzahl von Kommunen in unserer Nähe handelt, während die Stadt Worms diesem Treiben weiterhin zusieht.
Pavel Zolotarev, stellv. Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK), bemängelt: „Man kann festhalten, dass der Begriff der „Spaziergänge“ nichts anderes ist, als eine Verschleierung der Tatsache, dass es sich bei diesen wöchentlichen Aktionen um Versammlungen – landläufig Demonstrationen genannt – handelt. Wie sicher auch die zuständigen Stellen bei der Stadt wissen, greift damit das Versammlungsgesetz und zwar unabhängig davon, ob Parolen skandiert oder Banner getragen werden. Die Verantwortlichen haben es jedoch in der Vergangenheit hingenommen, dass diese „Spaziergänge“, die von Corona-Leugnerinnen und -Leugnern, Impfgegnerinnen und -gegnern sowie anderen Gruppierungen bis hin zum Spektrum des Rechtsextremismus als Plattform genutzt werden, in unserer Stadt mehrfach unangemeldet stattgefunden haben. Dies ist für uns indiskutabel – es handelt sich nämlich nicht um Spontan- oder Eilversammlungen. Es ist für jeden und jede ersichtlich, dass vorherige Absprache u.a. über digitale Medien getroffen werden, außerdem sind die Termine oft viele Tage oder sogar Wochen im Voraus bekannt, sodass eine Anmeldefrist von 48 Stunden problemlos eingehalten werden könnte und eine Person als Veranstalterin oder Veranstalter zu identifizieren sein müsste. Die Verantwortlichen müssen sich fragen, was unsere Regeln noch wert sind, wenn sie sich so einfach umgehen lassen. Die Stadt sollte endlich dem Beispiel vieler Städte folgen und eine weitgehende und scharf sanktionsbewehrte Allgemeinverfügung erlassen.“
„Kritik an den Corona-Verordnungen zu üben, ist jedermanns gutes Recht.“, so Marco Fruci, Vorsitzender der SGK in Worms. Fragwürdig sind allerdings unangemeldete Massenaufläufe. Selbstverständlich dürfen auch Menschen, die teils absonderliche Ansichten haben, im Rahmen der Meinungsäußerungsfreiheit Ihren Standpunkt bei einer Demonstration kundtun. Allerdings muss auch für diese Personen das Versammlungsrecht gelten. Daher fordern wir die Verantwortlichen der Stadt Worms auf, das Geschehen genau im Blick zu nehmen, die „Lippenbekenntnisse“ nicht zu akzeptieren und wehrhaft alle gebotenen Möglichkeiten zu nutzen. Diese sind nicht zuletzt aufgrund des zu erwartenden Infektionsgeschehens der Omikron-Variante unentbehrlich. Dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, zeigt ein kurzer Blick in die Bildergalerien der entsprechenden Internetseiten: Die Anordnung der Maskenpflicht wurde durch die „Spaziergänger“ in der vergangenen Woche vielfach sanktionslos ignoriert.
„Einige Kommentare zur jüngsten Pressemitteilung der SPD-Worms waren für uns erschreckend. Sie beweisen, dass eine rücksichtslose Minderheit das gesellschaftliche Miteinander in Frage stellt. Wir werden es nicht hinnehmen, dass Extremisten unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit Hass, Hetze und Fake-News verbreiten, dadurch die Gesellschaft weiter spalten und durch die „Montagsspaziergänge“ die Verbreitung des Virus in Worms beschleunigen“, so Fruci abschließend.