Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen neu gewählt. Im Vorfeld informieren die Volkshochschulen in ganz Rheinland-Pfalz mit zwei zentralen digitalen Informationsveranstaltungen über die Tätigkeit der ehrenamtlichen Richter.

Aktuell bereiten sich die Gemeindeverwaltungen und Jugendämter in Rheinland-Pfalz auf die Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028 vor. Interessierte Bürger von 25 bis 69 Jahren können sich bei der Verwaltung ihrer Wohngemeinde für das allgemeine Schöffenamt oder beim zuständigen Jugendamt als Jugendschöffe (ggf. beim Landkreis) bewerben. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Das Schöffenamt ist ein wichtiges Element der Teilhabe der Zivilgesellschaft an der Dritten Staatsgewalt. Das Grundgesetz öffnet jedem deutschen Staatsangehörigen in gleicher Weise den Zugang zu den öffentlichen (Ehren-)Ämtern – nach Eignung, Leistung und Befähigung.

Welche Bedingungen Bewerber für das Amt mitbringen müssen, welche Einflussmöglichkeiten sie im Gericht haben, aber auch die Belastungen des Amtes (z.B. bei der Vereinbarung mit dem Arbeitsplatz) erläutert in den beiden geplanten digitalen Seminaren ein großer Kenner des Amtes: Hasso Lieber, ehemaliger Richter und Staatssekretär für Justiz.

Er ist Autor mehrerer Bücher über das Schöffenamt, Gründer und Generalsekretär des Europäischen Netzwerkes der Organisationen ehrenamtlicher Laienrichter und geschäftsführender Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH zur Förderung des richterlichen Ehrenamtes (PariJus).

Das Onlineseminar findet jeweils identisch an zwei verschiedenen Terminen statt: am Dienstag, 14. März, von 19 bis 21 Uhr sowie am Freitag, 17. März, von 17 bis 19 Uhr.

 

Anmeldungen nimmt die Volkshochschule online unter www.vhs-worms.de, telefonisch unter (0 62 41) 8 53 – 42 56, oder per E-Mail an vhs@worms.de oder persönlich von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, oder donnerstags von 14 bis 17 Uhr im Anmeldebüro, Neusatzschule, Willy-Brandt-Ring 5, entgegen. Mit der Anmeldebestätigung erhalten die Interessierten einen Zugangslink.