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Seit Wochen beschäftigen sich Eltern mit dem außergewöhnlichen Betreuungsaufwand, den sie aufgrund von Kita- und Schulschließungen leisten müssen. Notbetreuungen stehen nur eingeschränkt zur Verfügung und die Neuorganisation des häuslichen Alltags stellt vor allem berufstätige Eltern vor große Herausforderungen.

„Die Situation ist für die Eltern nicht einfach. Sie müssen nun für die häusliche Betreuung sorgen und gleichzeitig den Berufsalltag meistern“, weiß auch Sozialdezernent Waldemar Herder.

Aus diesem Grund entwickelt die Stadt Unterstützungsmöglichkeiten, um den Eltern entgegenzukommen und ein eindeutiges Signal zu setzen.

So soll nun Eltern, die ihr Kind im Zuge der Corona-bedingten Kita-Schließung zuhause betreuen und deren Kind daher das warme Mittagessen in der Kita nicht in Anspruch nimmt, auf Antrag für die Zeit vom 16. bis zum 31. März der Essensbeitrag erstattet werden.

Für den Monat April wird der Verpflegungsbeitrag komplett ausgesetzt.

Auch die Eltern von Schulkindern und unter-Zweijährigen, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen können, sollen durch den Verzicht der Einrichtungen auf den Elternbeitrag für den Monat April entlastet werden. Dieser wird normalerweise auf Grundlage von Berechnungen des Jugendamtes sowohl von den kommunalen, als auch den freien Trägern eingezogen und dient der anteiligen Deckung der Personalkosten. „Durch den Verzicht auf den Elternbeitrag entstehen der Stadt zwar Mehrkosten von etwa 35.000 Euro, in Anbetracht der Umstände und Schwierigkeiten für die Eltern erscheint uns dies jedoch eine angebrachte und verhältnismäßige Maßnahme“, so der Dezernent.

Besondere Bedeutung kommt auch dem Rundschreiben des Landesjugendamtes zur durchgehenden Förderung der Personalkosten zu. Dieses regelt  die Förderung der Personalkosten unabhängig davon, ob das Personal in den Kindertagesstätten anwesend ist. Diese Regelung soll nun auch analog auf den von der Stadt Worms zu tragenden Jugendamtsteil angewendet und somit die fortlaufende Personalkostenbezuschussung der Einrichtungen freier Träger sichergestellt werden.

Doch auch Kindertagespflegepersonen und Eltern, die diese Leistung in Anspruch nehmen, sollen unterstützt und entlastet werden.

Deshalb erfolgt die Weitergewährung der Förderleistungen und der Sachaufwendungen an Kindertagespflegepersonen zunächst für den Zeitraum vom 17. März bis 17. April, wenn die Kindertagespflegeperson selbst entscheidet, ihre Tätigkeit ohne Anordnung des Gesundheitsamtes einzustellen, weil sie oder nahe Angehörige zu den Risikogruppen gehören oder sie aufgrund von Corona ihre eigenen Kinder betreuen muss. Doch auch wenn sie die Betreuung schwerwiegend erkrankter Angehöriger selbst übernehmen muss, werden die Leistungen weitergewährt. Dies gilt ebenso, wenn die Eltern ihr Kind aufgrund der Corona-Krise nicht vereinbarungsgemäß in die Kindertagespflegestelle bringen oder die Betreuung des Kindes aufgrund eines behördlich angeordneten Betretungsverbots in der Kindertagespflegestelle nicht möglich ist.

Um die Gleichbehandlung der Eltern zu gewährleisten, entfallen für diesen Zeitraum ebenfalls die Elternbeiträge. Darüber hinaus entfallen die Elternbeiträge für den gesamten Zeitraum, in dem das Gesundheitsamt für eine selbständig tätige Kindertagespflegeperson eine Quarantäne anordnet oder ein Tätigkeitsverbot ausspricht.

Waldemar Herder betont: „Die landesweiten Kita- und Schulschließungen sind für alle eine völlig neue Herausforderung und wir als Stadt haben in diesem Bereich kaum Handlungsspielraum. Umso wichtiger ist es, jede Möglichkeit zu ergreifen, um den Menschen die Situation ein wenig zu erleichtern und auch auf Veränderungen in der Zukunft flexibel zu reagieren“.