Am Dienstag nach Ostern, 14. April, öffnen die abfallwirtschaftlichen Außenanlagen der ebwo AöR wieder für Wormser Bürger. Zu den gewohnten Öffnungszeiten von Montag bis Freitag können private Anlieferer somit wieder ihre Abfälle auf dem Wertstoffhof in der Bobenheimer Straße, auf der Kompostanlage im Industriegebiet Nord und der Bauschuttdeponie bei Abenheim anliefern. Samstags öffnen die Wertstoffhöfe vorerst nicht. Dies gilt auch für die Kompostanlage im Industriegebiet Nord, die für gewöhnlich ab April an Samstagen geöffnet ist.

Die Anlieferer müssen beachten, dass die Wiederöffnung der Anlagen unter den in dieser Situation angemessenen Sicherheitsvorkehrungen erfolgt. Ein Gedränge auf dem Gelände der Wertstoffhöfe wie unmittelbar vor der Schließung muss unbedingt vermieden werden, um die Gesundheit der Mitarbeiter der Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms (ebwo) sowie der Wormser Bürger zu schützen.

Darum gelten bis auf Weiteres folgende zusätzliche Regeln für die Anlieferung:

Auf dem Gelände der ebwo AöR gilt die Pflicht, Mund und Nasen zu bedecken. Hierbei muss keine medizinische Maske getragen werden, eine selbstgenähte Maske oder ein eng anliegender Schal sind ausreichend.

Die Anliefermenge auf dem Wertstoffhof Bobenheimer Straße wird auf 500 Liter pro Person pro Tag beschränkt. Dies gilt auch für Hausrat. Für die Entsorgung größerer Mengen Hausrat können Bürger die reguläre Hausratabfuhr nutzen, die noch im Normalbetrieb läuft.

Die Kompostanlage wird ab dem oben genannten Zeitpunkt auch wieder für private Anlieferer aus Worms geöffnet. Allerdings können hier nur Grünabfälle abgegeben werden.

Auch die Bauschuttdeponie ist wieder für private Anlieferungen aus Worms geöffnet. Hier gilt ebenso, dass nur zu entsorgender Bauschutt angeliefert werden soll.

Sowohl der Wertstoffhof als auch die Bauschuttdeponie und die Kompostanlage werden im Hinblick auf private Anlieferungen nur für Personen mit Wohnsitz in Worms geöffnet werden. Daher müssen Anlieferer den Personalausweis mitbringen und am Einlass auf Aufforderung vorzuzeigen. Anlieferer, die sich nicht ausweisen können, werden abgewiesen. Die Anlieferung muss zudem im privaten PKW erfolgen.

Gewerbliche Anlieferer können weiterhin Grünabfälle zur Kompostanlage, alle übrigen Abfälle ausschließlich zur Bauschuttdeponie bringen. Eine Anlieferung auf dem Wertstoffhof Bobenheimer Straße ist nicht zulässig.

Die Anlieferer müssen sich auf Wartezeiten einstellen, da immer nur eine begrenzte Anzahl PKW gleichzeitig auf das Gelände fahren darf. Trotzdem gelten weiterhin die Schließ- und Pausenzeiten.

Da der Andrang in den ersten Tagen vermutlich sehr groß sein wird, sollte in eigenem Interesse auf aufschiebbare Entsorgungen verzichtet werden. Nach Möglichkeit können die Bürger auf alternative Entsorgungswege wie die Hausratabfuhr unter Telefon (0 62 41) 91 00 60 oder den Containerdienst unter Telefon (0 62 41 91 00 81 zurückgreifen.

Um das Personal der Wertstoffhöfe zu unterstützen und einen geregelten Betriebsablauf zu gewährleisten, kontrolliert Sicherheitspersonal die Einhaltung der Regeln.

Die Abfallberatung der ebwo AöR beantwortet Fragen gerne von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr unter Telefon (0 62 41) 91 00 70 und -72 oder per E-Mail an abfallberatung@ebwo.de.