Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Die Geschäfte haben wieder geöffnet und demensprechend groß ist der Andrang. Um das Infektionsrisiko zu minimieren und nicht Gefahr zu laufen, dass die Inzidenzwerte erneut nach oben gehen, hat sich die Stadt Worms dazu entschlossen, als Präventivmaßnahme vorläufig wieder eine Maskenpflicht in ausgewiesenen Bereichen von Fußgängerzonen und Plätzen anzuordnen. Sie tritt ab kommenden Montag, dem 15. März, in Kraft. Die Regelung ist auf den Zeitraum montags bis samstags von 9:00 bis 19:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 11:00 bis 18:00 Uhr beschränkt.
Konkret gilt die Maskenpflicht zu diesen Zeiten für die Wilhelm-Leuschner-Straße, Hardtgasse, Hafergasse, Kämmererstraße, Am Römischen Kaiser, Parmaplatz, Obermarkt und Marktplatz. Für den Marktplatz gilt die Maskenpflicht jeweils an den Markttagen, dienstags, donnerstags und samstags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
„Zweck dieser Allgemeinverfügung ist die Verzögerung der Ausbreitungsdynamik, die Unterbrechung von Infektionsketten, die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung sowie der Schutz vulnerabler Personengruppen“, beschreibt Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek als zuständiger Dezernent den wesentlichen Inhalt. Vor allem gehe es aber darum, dass durch das besonnene und disziplinierte Verhalten der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Corona die Inzidenzwerte erfreulich gesenkt werden konnten und Lockerungen die Folge waren. „Das wollen wir nicht gefährden, auch zum Schutz unseres Einzelhandels, der bei einem erneuten Anstieg der Inzidenzwerte um das Frühjahrsgeschäft fürchten müsste“, erklärt Kosubek die wiedereingeführte, zeitlich eingeschränkte Maskenpflicht für die Innenstadt. Nähere Infos, inklusive einer Karte mit rot dargestellten „Masken-Zonen“ ist abrufbar auf der städtischen Homepage https://www.worms-neu.de/neu-de/