maskenpflicht innenstadt

Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt Worms befinden sich immer noch in einer Hochphase der Pandemie. Die kürzlich in Kraft getretene Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sieht starke Einschränkungen für Personen ohne Impfung vor, um aus der vierten Welle zu kommen. Diese neuen Maßnahmen setzt die Stadt Worms konsequent um. „Um den Bürgerinnen und Bürgern den Nachweis der Impfung oder Genesung zu erleichtern, verteilen wir ab Freitag Armbändchen“, erklärt Stephanie Lohr, Bürgermeisterin der Stadt Worms.

Bürgerinnen und Bürger mit einem Erkennungs-Bändchen am Handgelenk dürfen sich in Wormser Geschäften oder auf dem Weihnachtsmarkt aufhalten sowie einkaufen, ohne sich erneut ausweisen zu müssen. Die Bändchen erhalten sie ab Freitag, 10. Dezember, an den Verkaufsständen des Weihnachtsmarktes, wenn sie Ihre Impfung oder Genesung nachweisen können.

„Diese Pandemie und insbesondere die vierte Welle haben schon genug Intensivpatienten, Long-Covid-Patienten und Todesopfer hervorgebracht. Wenn wir unsere Schutz- und Kontrollmaßnahmen nicht weiter verstärken, kommen noch mehr hinzu. Deshalb setzen wir für die Gesundheit der Wormserinnen und Wormser die Landesverordnung mit aller Strenge um und verändern auch erneut das Regelwerk unseres Weihnachtsmarkts“, richtet Oberbürgermeister Adolf Kessel klare Worte an die Stadtgemeinschaft Worms. Gemeinsam mit dem Stadtvorstand und der Stadtverwaltung sorgt er sich um die dramatisch hohe 7-Tages-Inzidenz in Worms. Die 2G-Regelung gilt neben dem Einzelhandel auch für den gesamten Weihnachtsmarkt und die Maskenpflicht in den bekannten Innenstadtbereichen bleibt bestehen. Keine Zutrittsbeschränkung gibt es laut Landesverordnung hingegen weiterhin für Betriebe oder Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die Inhalte der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind auf der Website der Stadt Worms unter Worms.de, Corona-Infos für Worms, erläutert. Die Maskenpflicht in der Innenstadt ist durch eine Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung geregelt.

Bändchen entlasten Einzelhandel und Schausteller

„Wir brauchen nicht nur strengere Regeln, sondern wir wollen die Regelkontrolle für unsere Einzelhändler und unsere Schausteller auf dem Weihnachtsmarkt auch erleichtern. Sie können künftig durch das Erkennungs-Bändchen am Arm sofort kontrollieren, ob ihr möglicher Kunde geimpft oder genesen ist. Zudem dürfen sie selbst die Bändchen ausgeben und müssen keine Kunden an eine zentrale Ausgabestelle verweisen. Damit wollen wir unseren Einzelhandel und den Weihnachtsmarkt stärken und den Kundinnen und Kunden einen sicheren Weihnachtseinkauf ermöglichen“, erklärt Bürgermeisterin Stephanie Lohr. Dieses neue System hat sie nach dem Vorbild der Stadt Mainz, die bereits seit Beginn des Weihnachtsmarktes den Zugang mit Bändchen kontrolliert, mit dem städtischen Bereich „Sicherheit und Ordnung“, den Schaustellern und dem Einzelhandel für Worms abgestimmt. Alle wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Worms weiter mit einem guten Gefühl in die Innenstadt kommen können und es zu keinen neuen Schließungen kommt.

Die EWR AG hat die Bändchen für das Stadtgebiet in Worms gesponsert, da auch andere Städte mit dem Bändchen-System arbeiten, war es gar nicht so leicht diese zu besorgen. „Wir danken der EWR AG, die sich erneut als verlässlicher und großzügiger Partner in den Dienst dieser Stadt stellt und uns im Kampf gegen die Pandemie sehr unterstützt,“ so Adolf Kessel, der als Oberbürgermeister auch den Vorsitz im Aufsichtsrat der EWR AG inne hat.

„Die Stadt wird natürlich weiterhin mit Kontrollgängen die Einhaltung der 2G-Regelung des Landes kontrollieren. Und unsere Kontrollkräfte können durch die Erkennungs-Bändchen viel schneller agieren und Verstöße ahnden. Wir mobilisieren nun unsere ganze Stärke für die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen“, erkennt Angelika Zezyk, die Leiterin des Bereichs „Sicherheit und Ordnung“, klare Vorteile für die Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdiensts und der Polizei Worms. Betrugssicher sind die Bändchen auch, da sie nicht an Zweite weitergegeben werden können. Nutzer können sie nur vom Handgelenk nehmen, wenn sie diese zerschneiden, aber dann verlieren sie ihre Gültigkeit.

Die Stadt Worms bittet nun die Bürgerschaft, die neue Regeln ernst zu nehmen und mitzutragen, damit die hoffentlich bald auch in sinkenden Infektionszahlen Erfolge zeigen.