Da in jüngster Zeit immer wieder auch Kindergärten und Kindertagesstätten von Corona-Infektionen betroffen sind und bei einem Infektionsfall sogar geschlossen werden müssen, hat sich der zuständige Bereich Stadt in Abstimmung mit dem Verwaltungsstab darauf geeinigt, den Empfehlungen des Landes zu folgen – auch wenn dies bedeutet, dass der Regelbetrieb unter Umständen nicht mehr vollumfänglich aufrechterhalten werden kann.
Konkret bezieht sich die Stadt auf ein Rundschreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung vom 30. Oktober dieses Jahres, in dem es heißt: „Zur Eingrenzung des Infektionsgeschehens und zur Erleichterung der Nachverfolgung von Infektionen müssen größere Durchmischungen vermieden werden. Die Leitlinien des Kita-Tags der Spitzen sehen die Möglichkeit vor, den Regelbetrieb in festen Gruppen umzusetzen.“
Kinder in städtischen Kitas werden deshalb, sollte dies bisher noch nicht der Fall gewesen sein, nur noch in festen Gruppen betreut. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass Einrichtungen auch dann grundsätzlich geöffnet bleiben können, wenn in einer Gruppe ein Corona-Fall auftritt. In diesem Fall müssen dann nur betroffene Gruppe geschlossen werden und nicht die ganze Kita. In dem Rundschreiben war zudem deutlich geworden, dass Kindertagesstätten und Kindergärten weiterhin geöffnet bleiben sollen, anders als im ersten Lockdown im Frühjahr. Auch im Vorfeld der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin war dieses Anliegen nochmals unterstrichen worden.
Verbunden mit der Regelung, dass Kinder nur noch in geschlossenen Gruppen betreut werden, sind jedoch personelle Herausforderungen, denn: Was für die Kinder gilt, muss natürlich auch für das Kita-Personal gelten. Auch sie sollten im Idealfall innerhalb einer Gruppe verbleiben. Vertretungsmöglichkeiten scheiden damit allerdings aus. Wenn also eine oder mehrere Erzieherinnen einer Gruppe krankheitsbedingt ausfallen, können sie nicht von Kolleginnen aus anderen Gruppen vertreten werden. Ebenso wenig kann die betroffene Gruppe auf anderen Gruppen oder gar Kitas aufgeteilt werden. In Ausnahmefällen, wenn eine Erzieherin nur kurzzeitig in einer anderen Gruppe aushelfen muss, ist dies nur mit weiterer Schutzkleidung möglich. „Es kann also sein, dass eine Kita-Gruppe geschlossen werden muss, obwohl kein Corona-Fall vorliegt, einfach, weil das Personal aus anderen Gründen ausfällt“, macht Oberbürgermeister Adolf Kessel deutlich.