Der Kampf gegen Delta
Soeben berichtete Kanzlerin Angela Merkel in der Bundespressekonferenz über die Ergebnisse der gemeinsamen Konferenz zwischen Bund und Länder. Primäres Ziel von Bund und Ländern ist es, in den nächsten Monaten die Impfbereitschaft in Deutschland zu steigern. Als Begründung verweist Merkel auf die Delta Variante. Diese sei zwar nicht gefährlicher, wäre aber schwieriger in Bezug auf die Geschwindigkeit der Neuinfektionen. Als einzige Lösung im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Virus sehen Bund und Länder eine Steigerung der Impfquote. Derzeit liegt diese bei 55,1. Merkel spricht hingegen bei der Konferenz von einer Quote von ca. 72 Prozent, die man erreichen möchte.
3-G-Regeln
Im Kampf gegen die Ausbreitung setzt man weiterhin auf die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Um den Menschen, die sich bisher noch nicht haben impfen lassen, die Entscheidung zu erleichtern, kostet ab dem 11. Oktober der Schnelltest Geld. Ohne diesen gibt es wiederum keinen Zugang zu zahlreichen Einrichtungen. Genannt wurden insbesondere Veranstaltungen in Innenräumen sowie Gastronomie, Pflegeheime, Feste und Sportveranstaltungen. Die neue Bezahlregel gilt für alle, die sich zwischenzeitlich hätten impfen lassen können. Ausgenommen sind lediglich Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit haben (Frau Merkel verwies hier insbesondere auf behinderte Menschen), sich impfen zu lassen. Kinder und Jugendliche unter 18 sind ebenfalls ausgenommen.
Bereits ab dem 23. August 2021 gilt für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden,
Testpflichten vorsehen. Die Regelung gilt für Kommunen deren Inzidenz bei über 35 liegt. Dies gilt u.a. auch für den Besuch eines Frisörs (weitere Branchen siehe Link Seite 7) etc
Verlängerung diverser Verordnungen
Des Weiteren kündigte sie an, dass die Überbrückungshilfen verlängert werden, da weiterhin mit einer Normalität in bestimmten Branchen nicht zu rechnen ist. Ebenso soll die Arbeitsschutzverordnung und mit dieser die Testangebotsverpflichtung der Arbeitgeber verlängert werden. Verlängert wird auch die sogenannte Epidemische Lage von nationaler Tragweite.
Neben der Zahl der neu-positiv-getesteten-Personen soll zukünftig auch die Impfquote in den jeweiligen Kommunen sowie die Anzahl der Patienten auf Intensivstationen berücksichtigt werden. Großveranstaltungen sollen bei einer Inzidenz über 35 nur eingeschränkt möglich sein. Was das für Worms konkret bedeutet, lässt sich im Moment noch nicht genau sagen.
Hier finden Sie einen Link, zu den gesamten Beschlüssen der Konferenz: