Stadt legt Konzept vor zum barrierefreien Umbau der Wormser Bushaltestellen
Manche Dinge brauchen im Labyrinth der Bürokratie offenbar viel Zeit, bis sie soweit gereift sind, dass sie dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden. So geschah dies jüngst bei dem Tagesordnungspunkt „Konzept zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in Worms“ im Bauausschuss, denn eigentlich sollte die Stadtverwaltung bereits zum 1. Januar 2022 Vollzug melden. Getan hat sich bisher nur wenig.
Gesetz verpflichtet Stadt zum Umbau
ANNETT BÖTTNER, Abteilungsleiterin im Bereich Planen und Bauen der Stadt Worms, informierte in der letzten Sitzung des Noch-Baudezernenten UWE FRANZ über eine gesetzliche Bestimmung mit weitreichenden Folgen. Gemäß des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist die Stadt Worms verpflichtet, im Nahverkehrsplan (NVP) ein Konzept darzulegen, welches das Ziel hat, bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu erreichen. Dieser gesetzliche Planungsauftrag betrifft alle Aspekte des öffentlichen Nahverkehrs, sowohl die Fahrzeuge als auch die Haltestellen. Und beim letzten Punkt kommt die Stadt ins Spiel, die alle Haltestellen barrierefrei gestalten muss. In Anbetracht dessen, dass das Jahr sich bereits beharrlich dem Ende nähert und die Stadt in Zahlen 300 Haltestellen unterhält, dürfte auch dem letzten Anwesenden klar gewesen sein, dass eine Umsetzung bis zum Januar 2022 schlicht und ergreifend unmöglich ist. Sich der Problematik bewusst, nutzt die Stadt ein Schlupfloch. So muss die Stadt bis zum 1.1. ein Konzept vorlegen, aus dem hervorgeht, in welcher Abfolge die geforderte Barrierefreiheit hergestellt wird. Der Plan der Bauverwaltung sieht nun vor, dass Bushaltestellengruppen in Prioritätsklassen eingeteilt werden. Die Verwaltung sieht darin den Vorteil, dass eine gewisse Flexibilität in der Reihenfolge des Ausbaus gewahrt sei. Dadurch könne man beispielsweise auf Straßenausbauprojekte, Projekte von Ver- und Entsorgern, erforderliche Neubaumaßnahmen von Ampeln im Umfeld, städtebauliche Entwicklungen oder auch Sonderförderprogramme zeitnah reagieren.
„Wir reden von einer bis maximal fünf Haltestellen im Jahr“.
Unterteilt haben die Fachleute die Haltestellen in drei Gruppen. An oberster Stelle stehen Bushaltestellen in der Nähe von Kitas, Schulen und Heimen sowie jenen, die sich in der Nachbarschaft von Fußgängerüberwegen befinden. In der nächsten Gruppe wird dies um Freizeiteinrichtungen erweitert. In Gruppe III geht es um Bushaltestellen in Ortsmitten der Stadtteile und in der unmittelbaren Innenstadt, und schließlich folgen alle weiteren Haltestellen. In Angesicht der stolzen Zahl 300 fragte Bauausschussmitglied CHRISTIAN ENGELKE nach, in welchem Zeitraum die Umrüstung stattfinden könnte. ANNETT BÖTTNER beantwortete dies mit einem achselzuckenden „kann ich nicht sagen“ und ergänzte: „Wenn wir mehr Geld und Personal hätten, ginge es schneller“. Was das Geld angeht, verwies BÖTTNER auf die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens. Problem sei jedoch, die Gelder müsse jemand beantragen und zudem seien diese fristgebunden. Nachdem Engelke nachhakte, nannte die städtische Mitarbeiterin schließlich eine Zahl: „Wir reden von einer bis maximal fünf Haltestellen im Jahr“. Übersetzt heißt dies, wenn alles gut läuft und wir es tatsächlich schaffen, fünf Haltestellen im Jahr barrierefrei zu machen, hat Worms dem Gesetz in 60 Jahren Rechnung getragen. Ob dies allerdings der Fall sein wird, darf getrost bezweifelt werden, nachdem UWE FRANZ die Aufmerksamkeit auf zusätzliches Konfliktpotential lenkte. Das sieht er nämlich bei Haltestellen, die sich unmittelbar an einer Hofeinfahrt befinden, denn barrierefrei bedeutet, dass abgesenkte Bordsteine angehoben werden müssen, sodass ein Rollstuhlfahrer mühelos in einen Bus gelangen kann. Da letztlich alternativlos, stimmte der Bauausschuss dem Plan der Bauverwaltung einstimmig zu.