Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Bei der Annahme von Grünabfall auf der Kompostanlage der Entsorgungs- und Baubetrieb AöR (ebwo) der Stadt Worms wird aktuell der Fokus auf die „Reinheit“ des angelieferten Grünschnitts gelegt.

Leider wurde in der letzten Zeit festgestellt, dass der Grünschnitt immer wieder verunreinigt auf der Anlage ankommt. Der dadurch  Auf der kompostanlage wird genauer hingeschaut entstandene Sortieraufwand führt zu starken Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe. Aus diesem Grund wird die Annahmekontrolle ab sofort stark verschärft. Anlieferungen von Gartenabfällen, die mit Fremdstoffen verschmutzt sind, werden zukünftig zurückgewiesen.

Die ebwo AöR bittet deshalb alle Kunden/innen beim Aufladen des Grünschnitts oder Laubs auf höchste Reinheit zu achten. Ein Nachsortieren auf der Anlage ist nicht möglich. Auf der Kompostanlage wurden im letzten Jahr über 7.000 m3 Kompost erzeugt und verkauft. Der Kompost wird von der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt aus Speyer (LUFA) regelmäßig auf die Einhaltung der Vorgaben der Düngemittelverordnung untersucht. Kürzlich wurde wieder Kompost frisch abgesiebt. Dieser kann aktuell erworben werden.

Auf der Wormser Kompostanlage wurden 2021 wieder über 30.000 m3 Grünschnitt zu hochwertigem Wormser Kompost verarbeitet. Um weiterhin eine hohe Qualität des bei den Bürgern/innen, Landwirten/innen und Winzern/innen beliebten Bodenverbesserers zu gewährleisten, darf der dafür genutzte Grünabfall keinerlei Fremdstoffe wie z. B. Folien, Blumentöpfe, Zigarettenkippen, Steine oder Bauholz enthalten.

Sie haben Fragen zur Kompostanlage?

Die Abfallberatung der ebwo AöR steht Ihnen gerne unter den Rufnummern (0 62 41) 91 00 -70 oder -72 zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch online auf unserer Homepage www.ebwo.de, unter der Rubrik „Abfallentsorgung & Recycling/Kompostanlage“.

 

Bildunterschrift: Plastiksäcke, Balken, Coffee-to-Go-Becher – vieles findet sich beim abgeladenen Grünabfall auf der Kompostanlage, dass nicht hineingehört.

Quelle: ebwo AöR