Rathenaustraße 11
67547 Worms
Unser Tod soll nicht erschrecken, er soll andere nicht behelligen, er soll selbstbestimmt und friedlich sein. Also: Wahltod statt Qualtod? Im Februar 2020 hat das Verfassungsgericht das Verbot von Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Doch was bedeutet das für unsere Zukunft? Wie wird der Gesetzgeber handeln, um die Suizidhilfe mit Erlaubnisvorbehalten, Aufklärungs- und Wartepflichten etc. zu regulieren? Ist das Ganze überhaupt wünschenswert, ethisch vertretbar und zukunftsweisend? Das Publikum entscheidet (mit)! Wir versprechen einen spannenden, diskussions- geladenen Theaterabend.