Haupt- und Finanzausschuss berät über Erhöhung der Grundsteuer B
Die Ausgangssituation ist denkbar schlecht Der Jahresfehlbetrag liegt selbst nach einer potentiellen Erhöhung der Grundsteuer B immer noch bei rund 26 Millionen Euro. Ohne diese Erhöhung liegt der Fehlbetrag bei rund 32 Millionen Euro. Berücksichtigt wurde bei der Budgetplanung bereits eine Haushaltskürzung in allen Bereichen. Ohne diese Maßnahmen würde die Stadt mit einem Jahresfehlbetrag von 55 Millionen Euro.
Obwohl ein ausgeglicher Haushalt nicht zu erreichen ist, hält die Aufsichtsbehörde des Landes (ADD) an der Forderung fest. Zudem betonte ADD Mitarbeitern Christiane Luxem, dass selbst bei Durchführung der Steuererhöhung der Haushalt mit diesem Defizit wahrscheinlich nicht genehmigt wird. Das bedeutet, dass Worms ab 1. Januar nur noch unabwendbare Ausgaben tätigen darf. Hauptbelastungsgrund für den städtischen Haushalt sind die stetig steigenden Aufwendungen zur sozialen Sicherung (122 Mio) und steigende Personalkosten, u.a. durch Tarifsteigerungen (92 Millionen Euro). Klar ist hierbei, dass diese Ausgaben in den nächsten Jahren weiter steigen werden, wie Andreas Soller,, Bereichsleitung Finanzen, erklärte.
Dirk Beyer, SPD, verwies darauf, dass sich die Mehrbelastung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Jahr auf rund 120 Euro. Prozentual bedeutet die Erhöhung des Hebesatzes von 550 auf 700 Punkte eine Erhöhung um rund 21 Prozent, wie Richard Grünewald (Bündnis90/Die Grünen) noch einmal betonte. Dies wäre dann eine weitere Belastung für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Gewerbetreibende der Stadt Worms. Mehrere Ratsmitglieder wiesen zudem darauf hin, dass das Hauptproblem bei der Unterfinanzierung durch das Land liegt. Viele Aufgaben einer Stadt sind Pflichtausgaben, die vom Land aufgetragen, aber nur zum Teil gegenfinanziert werden. Dr. Karlin verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass, selbst wenn die Grundsteuer auf den Höchstsatz angehoben wird, ein Ausgleich nicht erreichbar ist. Nachdem sich die Fraktionen im Haupt- und Finanzausschuss nicht einigen konnten, wurde heute erneut beraten. Zugestimmt wurde gestern (30.10.23) bereits der Erhöhung der Hunde- und Vergnügungssteuer.
Update Tag 2: Auf Antrag von Oberbürgermeister Adolf Kessel wurde die Entscheidung erneut vertagt. Kessel begründete dies damit, erneut mit der ADD sprechen zu wollen. Ziel ist es, zu vermeiden, dass trotz Steuererhöhung der Haushalt nicht genehmigt wird. Das hätte eine „vorläufige Haushaltsführung“ zur Folge. Kessel erklärte, dass er damit keine der zahlreichen „Freiwilligen Leistungen“ genehmigen könnte. Das betrifft sowohl die Finanzierung der Freizeitbetriebe (Schwimmbad/Tierpark) ebenso, wie die Pflege von Grünflächen oder die Unterstützung von Brauchtum und Durchführung von Veranstaltungen wie dem Backfischfest. Dr. Jürgen Neureuterh (FDP) gab zu bedenken, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass in zwei Jahren die Behörde eine erneute Anhebung von Steuern fordern. Eine Sichtweise, die auch Dr. Klaus Karlin (CDU) teilte. Dirk Beyer unterstrich wiederum, dass es die wichtigste Aufgabe des Rates sei, die Stadt handlungsfähig zu halten.
Der neue Termin soll Mitte November angesetzt werden.
Text und Foto: Dennis Dirigo