Bund der Steuerzahler kritisiert hohe Pensionen für verurteilten Marcus Held
Ein weiterer Fall von Steuerverschwendung, der im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler auftaucht, sind die Pensionsansprüche des ehemaligen Oppenheimer Bürgermeisters und Bundestagsabgeordneten Marcus Held (SPD), der bekanntlich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.
Die Pensionsansprüche für Mitglieder des Deutschen Bundestages sind klar geregelt. Wenn ein Bundestagsabgeordneter wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert er seine Pensionsansprüche. Der ehemalige Oppenheimer Bürgermeister und Bundestagsabgeordnete der SPD für den Wahlkreis Worms, Marcus Held, war wegen Untreue in zwölf Fällen und Bestechlichkeit in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Trotzdem behält Held weiterhin seine Pensionsansprüche aus seiner Zeit im Deutschen Bundestag, da laut Strafgesetzbuch Untreue und Bestechlichkeit nicht als Verbrechen gelten, sondern als Vergehen. Das wiederum kritisiert der Steuerzahlerbund und sieht darin eine schlechte Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger: „Wenn der Gesetzgeber von Staatsdienern ein Höchstmaß an Eignung, Integrität und Loyalität verlangt, dürfen Abgeordnete diesen Ansprüchen nicht hinterherhinken“. Denn diese Regelung gilt zwar für Politiker, aber nicht für Beamte. So sieht das Beamtenrecht vor, dass Beamte sämtliche Pensionsansprüche verlieren können, wenn sie sich haben bestechen lassen. Wenn hierbei unter Vorsatz gehandelt wurde und ein Gericht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt, verliert ein Beamter nicht nur seinen Job, sondern ebenso seine Pensionsansprüche. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb, dass sich auch Abgeordnete am Beamtenrecht orientieren sollten. Die finanziellen Folgen für die Steuerzahler sind schließlich nicht unerheblich. Der Steuerzahlerbund erklärt hierzu: „Trotz der Haftstrafe – wenngleich ausgesetzt auf Bewährung – bleiben die Pensionsansprüche des Abgeordneten unangetastet, geschätzt rund 2.000 Euro monatlich. Während in gleich mehreren Beamtengesetzen die negativen Konsequenzen für den Fall einer strafrechtlichen Verurteilung minutiös geregelt sind, versteckt sich die generösere Lex specialis der Abgeordneten im Abgeordnetengesetz hinter dem nüchternen Paragrafen „Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften“. Dieser sieht unmittelbar keine Sanktionen vor, verweist aber – kompliziert über das Bundeswahlgesetz – schließlich auf das Strafgesetzbuch.“ Ob man die Forderung des Steuerzahlerbundes umsetzt, darf bezweifelt werden, gilt doch im Deutschen Bundestag mehr denn je der Grundsatz: Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus….
Text: Frank Fischer Foto: presse