Einmalzahlung an Kunden des Jobcenters und Kinderbonus muss nicht beantragt werden
Eine Pressemitteilung der Agentur für Arbeit:
Eine Pressemitteilung der Agentur für Arbeit: Kund:innen des Jobcenters Worms, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als […]


