Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Das Prinzip der „Datenminimierung“ gab zuletzt Anlass für Diskussionen im Stadtrat. Konkret ging es dabei um Schwärzungen von Firmennamen in Sitzungsunterlagen im Zusammenhang mit Ausschreibungsverfahren. Bisher enthielten die öffentlichen Stadtratsunterlagen die Namen der jeweiligen Bieter. „Aus Gründen des Datenschutzes müssen wir künftig darauf verzichten und können nur noch den erstplatzierten Bieter namentlich nennen“, hatte Oberbürgermeister auf Nachfrage einiger Stadtratsmitglieder erläutert.

Nun hat sich die Verwaltung nochmals mit der Thematik beschäftigt. Ergebnis: Es bleibt bei der neuen Verfahrensweise. „In öffentlicher Sitzung und demnach auch in öffentlich zugänglichen Unterlagen darf lediglich der Name des erstplatzierten Bieters genannt werden“, betont der Oberbürgermeister nach Gesprächen mit juristischen und datenschutzrechtlichen Vertretern.

Einige Stadtratsmitglieder hatten allerdings zu bedenken gegeben, dem Gremium würden damit entscheidungsrelevante Informationen vorenthalten. Der Ältestenrat, der sich nochmals abschließend mit dem Thema beschäftigen wollte, hat sich deshalb nun darauf verständigt, Vergabeverfahren künftig in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Der Vorteil für die Ratsmitglieder: In den Unterlagen für nichtöffentliche Sitzungen dürfen die Namen der anderen Bieter weiterhin genannt werden.

Doch wie läuft ein solches Vergabeverfahren eigentlich ab? „Die Prüfung des kostengünstigsten bzw. wirtschaftlichen Gebots erfolgt im Rahmen der Submission. Geprüft wird dabei insbesondere auch, ob gegen einen der Bieter Ausschlussgründe vorliegen. Dies alles ist Aufgabe der Verwaltung“, erklärt der OB. Das zuständige Gremium erhält demnach Informationen, die seitens der Verwaltung bereits eingehend geprüft wurden. Die Aufgabe des Haupt- und Finanzausschusses bzw. Stadtrates bestehe darin, nach erfolgter Prüfung durch die Verwaltung die für die Auftragsvergabe erforderlichen Mittel freizugeben.

Das Ergebnis der Prüfung wird von den Fachabteilungen in der Sitzungsvorlage, die die Grundlage der Gremienentscheidung bildet, erörtert. Darin wird begründet, warum der erstplatzierte Bieter das wirtschaftlichste bzw. kostengünstigste Angebot abgegeben hat. Die Entscheidungsvorlage enthält detaillierte Angaben darüber, welche Auswahlkriterien der Ausschreibung zugrunde lagen, u. a. also, ob allein der Preis maßgeblich war oder andere Kriterien – und mit welcher Gewichtung – in die Wertung eingeflossen sind. „Der Datenschutz ist ein äußerst sensibles Thema, das wir sehr ernst nehmen müssen. Der Ältestenrat hat nun eine Lösung gefunden, die dem Informationswunsch der Ratsmitglieder gerecht wird“, so Adolf Kessel.