Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Das Briefwahlbüro im Wormser Rathaus ist ab morgen, 09. Februar, geöffnet. Aufgrund der Corona-Pandemie können die Briefwahlunterlagen per E-Mail unter: briefwahl@worms.de, Fax: 06241 / 853-1199, Telefon: 06241 / 853-1006 oder über das Antragsformular auf der Homepage www.worms.de beantragt werden. Von persönlichen Vorsprachen ist Corona-bedingt abzusehen. Die Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt in Zimmer 318 und 319 im Wormser Rathaus. Um Voranmeldung unter Telefon 06241 / 853-1006 oder per E-Mail unter wahlen@worms.de wird gebeten. Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind montags bis mittwochs von 08.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und am Freitag, dem 12. März 2021, von 08.00 bis 18.00 Uhr. Es ist auch möglich, sich die Briefwahlunterlagen postalisch zusenden zu lassen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können anschließend innerhalb von Deutschland kostenfrei von der Deutschen Post an die Stadtverwaltung Worms geschickt werden.
Die Wahldienststelle weist darauf hin, dass zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für einen anderen eine schriftliche Vollmacht notwendig ist. Auch für die Abholung der Unterlagen für einen anderen wird eine schriftliche Vollmacht von den Wahlgesetzen gefordert. Trotz ordnungsgemäßer Vollmachten erlauben die Wahlgesetze nur, für maximal vier weitere Personen Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung kann die Briefwahl auch noch am Samstag, 13. März 2021, von10.00 bis 12.00 Uhr und am Sonntag, 14. März 2021, von 08.00 bis 15.00 Uhr beantragt werden.