Wie in der letzten Sitzung des Innenstadtausschusses vor der Sommerpause beschlossen, trafen sich noch im Juli gemäß dem Beschluss je ein Vertreter der Fraktionen, um über die Verteilung der Mittel aus dem Corona-Hilfsfonds zu beraten. In der nächsten Sitzung am 15. September soll der Innenstadtausschusses dann über den Sachstand der Verteilung informiert werden.

„Für die Kulturprogramme der Innenstadt-Gaststätten steht nach der Beratung ein Höchstbetrag von 3.900 Euro zur Verfügung, ebenso wie für Innenstadtvereine“, berichtet Oberbürgermeister Adolf Kessel. Gaststätten- bzw. Kneipenbetreiber können ihre Anträge bei der Kulturkoordination (Dr. David Maier/Volker Gallé) einreichen. Bis zu 13 mal 300 Euro können verteilt werden.

Innenstadt-Vereine können ihre Anträge bei der Abteilung 1.01 – Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen einreichen. Auch hier können 13 mal 300 Euro verteilt werden.

Insgesamt stehen  18.370,50 Euro aus dem Corona-Hilfsfonds zur Verfügung. Neben den insgesamt 7.800 Euro für Kulturprogramme in Gaststätten und für Innenstadtvereine hat die Arbeitsgruppe aus Fraktionsvertretern außerdem entschieden, dass folgende weitere Einrichtungen und Initiativen Unterstützung erhalten: stiller Unterstützerfonds des Dezernats für Bildung und Soziales: 2.000 Euro, Schüler-Arche: 1.500 Euro, Trägerverein Lincoln-Theater: 1.500 Euro, Schaustellerverband: 2.500 Euro, Wormser Tafel: 3.000 Euro.

vereine und Gaststättenbetreiber, die Hilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen bei der jeweils zuständigen Stelle einen Antrag mit Begründung, warum das Geld benötigt wird, einreichen. Die Entscheidung über den jeweiligen Antrag treffen die zuständigen Stellen.

„Die Corona-bedingte Krise hat die meisten Gastronomen, Schausteller und Vereine, aber natürlich auch viele andere Menschen hart getroffen. Wir hoffen, dass wir mit dem Hilfsfonds einen kleinen Beitrag leisten können, die existenziellen Nöte zu verringern“, so Oberbürgermeister Kessel.