Die Stadtverwaltung arbeitet an Hilfspaketen zur Unterstützung der Wormser Wirtschaft, der Vereine und bestimmter Organisationen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der noch andauernden Corona-Krise. Einige der Maßnahmen konnten bereits in die Wege geleitet werden oder wurden sogar schon vor dem Eilantrag „Aktionsplan Wirtschaft für Worms“ in der letzten Stadtratssitzung umgesetzt.
Um die Wormser Wirtschaft zu unterstützen, richtet sich der „Aktionsplan Wirtschaft für Worms“ an regionale Handwerksbetriebe, Gastronomen und Inhaber von Geschäften. Zu den Maßnahmen, die bereits seit einigen Wochen umgesetzt und nun verlängert werden, gehören die zinslosen Stundungen der Gewerbesteuer für Gewerbetreibende. Bereits Mitte Februar waren die Vorauszahlungen der Gewerbesteuer fällig. Gewerbesteuervorauszahlungen werden nun aufgrund von Bescheiden seitens des Finanzamtes heruntergesetzt und Rückerstattungsansprüche an die Gewerbetreibenden ausgezahlt.
Ein wesentlicher Punkt im „Aktionsplan Wirtschaft“ ist die Unterstützung von Gastronomen und Einzelhändlern. Die Stadt erhebt für die Nutzung der öffentlichen Flächen rund um die Geschäfte Sondernutzungsgebühren, falls Gewerbetreibende diese Flächen mitnutzen möchten, etwa für Außenbestuhlung. Da vor allem Gastronomen aufgrund der Corona-bedingten Regelungen ihre Außenbestuhlung abbauen mussten, ist die Stadt hier bemüht, eine Lösung zu finden. „Wir schlagen dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat vor, einem Erlass der Sondernutzungsgebühr für von der Pandemie Betroffene zuzustimmen“, erklärt Oberbürgermeister Adolf Kessel. Die Stadt Worms würde damit auf bereits eingeplante Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro verzichten.
Im sozialen bzw. nicht gewerblichen Bereich hat die Stadt ebenfalls bereits Maßnahmen erarbeitet: So wurde etwa die im Haushalt vorgesehene 20-prozentige Mittelsperre bei Zuschüssen an Vereine aufgehoben. Die Zuschüsse sollen über die Abteilung Sportförderung ausgezahlt werden.
Zur Entlastung von Familien wurden die für April und Mai fälligen Beiträge für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren ausgesetzt.
Nichtsesshafte Menschen haben während der Corona-Pandemie die Möglichkeit, fünf Tage am Stück in einer Nichtsesshaftenherberge unterzukommen.
Hinsichtlich des Tierheims und ähnlichen Einrichtungen, wie etwa dem „Gnadenhof“, steht die Verwaltung in Kontakt mit den Betreibern, um eine Lösung zu finden. Hierbei spielt auch das Landesprogramm zur finanziellen Unterstützung bei Tierfutter eine Rolle.
Über Miet- und Pachtzahlungen für Betriebe auf städtischen Flächen wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Auch mögliche Veranstaltungskonzepte, die die strengen Hygiene- und Abstandsregeln berücksichtigen, werden von den verantwortlichen Stellen noch ausgearbeitet und vorgelegt. Auch ein möglicher Ersatz für das ausgefallene Aktionswochenende „Worms blüht auf“, mit dem der Wormser Einzelhandel gestärkt werden soll, soll noch gefunden werden. „Ich bin sicher, dass wir auch für diese Bereiche Unterstützungsmöglichkeiten und Lösungen finden werden“, betont OB Kessel.