Ergänzender Text zu unserem Artikel „Verschwendeter Wohnraum oder Sache des Vermieters“

In unserer Oktober-Ausgabe berichteten wir unter dem Titel „Verschwendeter Wohnraum oder Sache des Eigentümers?“ unter anderem über das Haus in der Alzeyer Straße, in dem sich früher die „Alte Mälzerei“ befand. Damals stellten wir eine Anfrage an die Stadt bezüglich des baulichen Zustandes des einfallenden Gebäudes. Leider erreichte uns die Antwort erst nach Redaktionsschluss. Dennoch wollen wir ihnen natürlich den Fortgang der Geschichte nicht vorenthalten.

Für das Auge sichtbar befindet sich das Haus seit Jahren in einem Prozess des Verfalls, dem offenbar die Eigentümer nicht Einhalt gewähren wollen oder können. Die Folge: Das Dach senkt sich immer mehr ab, während Geröll auf die angrenzenden Grundstücke fällt. Nach einer Anfrage der Stadträtin Bieser (AfD) über den Zustand des Hauses, bekam diese gesagt, dass man am 20. Januar ein Gutachten anforderte. Auf Nachfrage unseres Magazins erklärte die Stadt nun, dass am 28. Juli 2021 der Unteren Bauaufsichtsbehörde eine erneute Stellungnahme des Ingenieurbüros Weisbrod & Partner zum aktuellen Zustand des Gebäudes in der Alzeyer Straße 5 vorgelegt wurde. Dort heißt es nun, dass man die „Gefahr eines Einsturzes des Daches als mittlerweile gegeben betrachtet. Daher lege man den Eigentümern nahe, das ausgearbeitete Sanierungskonzept zeitnah umzusetzen.“ Die Zentralverwaltung des Eigentümers informierte die Stadt im Anschluss darüber, dass man nun Gespräche mit dem „Nachunternehmen“ führen wolle. Das sollte bereits im August geschehen. Hans Brecht, Pressesprecher Stadt Worms, erklärte zu dieser Angelegenheit: „Da seit dem anvisierten Zeitraum für die Gespräche mit den Nachunternehmen seitens des Eigentümers wiederum bereits einige Zeit verstrichen ist, wird sich die Untere Bauaufsichtsbehörde mit diesem in Verbindung setzen und den aktuellen Status in Bezug auf das weitere Vorgehen abfragen und abstimmen.“ Seit dieser Antwort sind mittlerweile schon wieder drei Wochen vergangen, in denen sich das Dach weiterhin bedrohlich senkt. Auf erneute Nachfrage unseres Redakteurs antwortete Pressesprecher Brecht am 25. Oktober, dass der Eigentümer regelmäßig in einem Schreiben des Bereichs Planen und Bauen darauf hingewiesen wird, dass er gemäß Landesbauordnung dazu verpflichtet ist, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und Instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Parallel dazu hat sich am 30.09. die Untere Bauaufsichtsbehörde mit dem Eigentümer in Verbindung gesetzt und eine Stellungnahme zum aktuellen Stand bezüglich des geplanten Sanierungskonzeptes angefordert. Die Frist hierfür ist noch nicht abgelaufen. Es dürfte wahrscheinlich noch einige Zeit vergehen, bis das Haus nur noch Geschichte ist. Derweil bleibt zu hoffen, dass durch das Haus keine größere Gefahrensituation entsteht.