Eine Pressemitteilung des Helferkreis Asyl Worms e.V.

Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge werden in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland nur bei akuten Erkrankungen behandelt. Die Sachbearbeiter im zuständigen Sozialamt sollen -ohne medizinische Kenntnisse – entscheiden, ob eine ärztliche Behandlung notwendig ist, einen Behandlungsschein ausstellen und einen Arzt benennen.

Die Bundesregierung unter Angela Merkel hat 2015 den Bundesländern angeboten, bereits ab Datum der  Zuweisung der Geflüchteten in die Kommunen das Prozedere zu vereinfachen und eine elektronische Gesundheitskarte auszustellen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung vereinbarte im Januar 2016 mit den gesetzlichen Krankenkassen, dieses Angebot anzunehmen und den Kommunen den Beitritt zur Rahmenvereinbarungen anzubieten. Auf der homepage des rheinlandpfälzischen Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit ist zu lesen: “Mit der Gesundheitskarte werden Asylsuchende mit akuten Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen direkt in eine Praxis gehen und eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen können. Dadurch wird der Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erleichtert und kann schneller erfolgen.” …. “Die Erfahrungen in Hamburg und Bremen haben gezeigt, dass es dort zu Einsparungen in der jeweiligen Verwaltung gekommen ist. Die beitretenden Kommunen profitieren neben dem Bürokratieabbau außerdem von der Erfahrung und den Strukturen der Gesetzlichen Krankenversicherung”.

Im März 2019 forderte der Helferkreis Asyl Worms e.V. anlässlich des Vortrags von Prof. Gerhard Trabert unter dem Motto „Gesundheit für Alle“, die Benachteiligung beim Zugang zur gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen zu beenden und eine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes in Worms einzuführen.

Mittlerweile haben Wormser Ärzte in einem Brief an den Beirat für Migration und Integration BMI um die Einführung der elektronischen Gesundheits-Karte gebeten. Sie hoffen auf eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands und eine schnellere und damit effektivere Versorgung ihrer Patienten.

Tatsächlich ist es für die Erkrankten nicht ganz einfach, einen Behandlungsschein im Rathaus zu beantragen. Montags, Dienstags und Donnerstags zwischen 8 Uhr und 12 Uhr können Flüchtlinge einen Behandlungsschein bekommen, aber nur, wenn sie vorher telefonisch einen Termin vereinbart haben. Wegen mangelnder Sprachkenntnisse ist dann häufig die Hilfe von Dritten notwendig. Nicht selten verschleppen Flüchtlinge im akuten Krankheitsfall das Aufsuchen eines Arztes oder gehen – gelegentlich unnötigerweise – zur Notfall-Ambulanz im Wormser Klinikum.

Der Beirat für Migration und Integration setzt sich ebenfalls für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für geduldete und asylsuchende Flüchtlinge ab dem Tag ihrer Ankunft in Worms ein.

Der Helferkreis Asyl Worms e.V. hofft, dass der Wormser Stadtrat die Bedürfnisse von Flüchtlingen und die Anregungen der Ärzte aufgreift und noch in diesem Kalenderjahr eine positive Entscheidung trifft.