Eine wichtige Information für die Bezieher von Grundsicherungsleistungen:

Wenn die bisherige Zahlung bis zu einem Datum zwischen dem 1.April und dem 31.August bewilligt war, ist ein Antrag auf Weiterbewilligung nicht erforderlich. Es lohnt sich also, einen Blick auf den  Bewilligungsbescheid zu werfen.  Würde die Leistung in den nächsten Wochen enden, wäre es  eigentlich  erforderlich gewesen, die Weiterbewilligung zu beantragen. Manche haben den dazu erforderlichen Antrag sogar schon per Post erhalten. Das Jobcenter Worms weist jedoch darauf hin, dass aus  aktuellem Anlass  der Corona-Pandemie auf die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrags verzichtet wird. Die Bewilligung wird also automatisch für den nächsten Zeitraum fortgeführt.

Der Antragsvordruck muss nicht zum Jobcenter geschickt werden. War die bisherige Bewilligung für zwölf Monate gelaufen, werden weitere zwölf Monate ausgezahlt. Ist der vorherige Bewilligungsbescheid  aber nur vorläufig ergangen, wird  nur  für weitere sechs Monate weiterbewilligt. Der Bescheid  erfolgt dann ebenfalls wieder vorläufig.

Das  Jobcenter Worms  geht  dabei  davon  aus,  dass  sich  an  den  Verhältnissen nichts geändert hat  und  nimmt keine erneute Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen  vor.  So  ist  eine  schnelle  und  unbürokratische Weiterzahlung  sichergestellt. Allerdings ist  jede/r Leistungsbezieher/in weiterhin verpflichtet, Änderungen  unmittelbar anzuzeigen,  wenn sich beispielsweise  beim Einkommen oder den Kosten der Unterkunft etwas geändert hat oder ändert. Fragestellungen beantwortet das Jobcenter gerne  unter 06241/  906-778  (Mo-Fr-8.00-18.00Uhr).