Eine Pressemitteilung des Klinikum Worms:

Ab dem 25. November 2021 gilt im Klinikum Worms die neue Besucherregelung 2-G-Plus, wie sie in der aktuellen Fassung des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben ist. Das bedeutet, dass Besuche ausschließlich für vollständig geimpfte und genesene Personen möglich sind. Zusätzlich muss vor jedem Besuch der Nachweis eines negativen Tests vorgelegt werden. Dies kann entweder ein Antigen-Test einer offiziell anerkannten Testeinrichtung (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) sein. Eine Testmöglichkeit vor Ort ist nicht möglich.

Weiterhin gilt die Regelung: ein Besucher pro Patient und Tag zu den offiziellen Besuchszeiten täglich jeweils zwischen 11 und 13 Uhr oder zwischen 17 und 19 Uhr.

Ausnahmeregelungen gelten bei der Begleitung von Schwerkranken oder Sterbenden, der Begleitung von Geburten sowie für Eltern, die ihre minderjährigen Kinder besuchen möchten.

Alle aktuellen Informationen zu den Besuchsregelungen stehen auf der Website des Klinikums zur Verfügung: https://www.klinikum-worms.de/besuchszeiten-im-klinikum-worms.html