Eine Pressemitteilung des Klinikum Worms:
Mit Blick auf die aktuell nur geringen COVID-19-Fallzahlen öffnet sich das Klinikum Worms langsam und schrittweise wieder für Besucherinnen und Besucher. Ab dem 28. Juni 2021 gilt die sogenannte 1-1-1-1-Regel, was bedeutet, dass ein Patient pro Tag Besuch von einer Person für eine Stunde bekommen darf.
Der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung entsprechend können Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen sowie Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, nahe Angehörige und nahestehende Personen ihre Lieben nun täglich jeweils zwischen 11 und 13 Uhr oder zwischen 17 und 19 Uhr für eine Stunde besuchen. Auch Seelsorgern, Rechtsanwälten, Notaren sowie rechtlichen Betreuern und Bevollmächtigten in offizieller Funktion ist der Zugang gestattet. Hinzu kommen Personen, die aufgrund hoheitlicher Aufgaben ins Klinikum kommen. Auch therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche sind selbstverständlich möglich.
Wichtig: Zum Schutz der Patientinnen und Patienten ist der Zutritt zum Krankenhaus nur für Personen mit einem negativen Schnelltest sowie für vollständig Geimpfte oder Genesene unter Vorlage des Personalausweises möglich.
Negativ Getestete: Mit Testbescheinigung nicht älter als 24 Stunden. Privat durchgeführte Selbsttests berechtigen nicht zum Eintritt.
Vollständig Geimpfte: Impfpass, auf dem die zweite Impfung mind. 14 Tage alt ist (Johnson und Johnson eine Impfung plus 14 Tage) oder ehemals Infizierte, jetzt Genesene, die deshalb nur einmal geimpft wurden (Nachweis: PCR-Test und Impfpass).
Genesene: Positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage, aber nicht älter als sechs Monate ist.
Für Besuche von Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind und Patienten auf den Intensivstationen gelten gesonderte Regelungen. Hier ist ein Besuch nur nach individueller ärztlicher Rücksprache möglich. Zudem gelten individuelle Ausnahmeregelungen in kritischen und besonderen Situationen wie z.B. Geburt, Besuch von Intensivpatienten sowie Patienten, die sich am Ende ihres Lebens befinden. In diesem Fall sind Besuche auch weiterhin außerhalb der offiziellen Besuchszeiten möglich.