Kliniken einigen sich auf generelles Besuchsverbot ab Montag, 26. Oktober 2020

Ab dem kommenden Montag, 26. Oktober 2020, sind Besuche am Klinikum Worms nur noch in Ausnahmesituationen möglich. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Anzahl an Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus haben sich die Kliniken in Rheinhessen unter Federführung der Universitätsklinik Mainz einheitlich für ein erneutes, generelles Besuchsverbot ausgesprochen.

„Als wichtiger Schwerpunktversorger der Region ist es unsere Verantwortung proaktiv zu agieren und vorsorglich Maßnahmen zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ergreifen“, erläutert Klinikum Geschäftsführer Bernhard Büttner die Entscheidung. „Die Leistungsfähigkeit unseres Klinikums muss auch bei weiter steigenden Infektionszahlen gewährleistet sein. Wir alle haben in den letzten Wochen erfahren, wie schnell sich regionale Infektionslagen ändern können – deswegen möchten wir nicht erst im absoluten Ernstfall reagieren, sondern unserer Verantwortung bereits präventiv gerecht werden.“

Vom generellen Besuchsverbot ausgenommen sind Patientinnen und Patienten, die sich in besonderen Lebenssituationen befinden: „Natürlich wissen wir, dass es Ausnahmesituationen gibt, in denen Angehörige ihre Lieben in der Klinik besuchen möchten, was wir ihnen selbstverständlich in begründeten Ausnahmefällen auch weiterhin ermöglichen“, so der Geschäftsführer. Nach Rücksprache mit dem Klinikpersonal sind Besuche bei Patientinnen und Patienten der Intensivstation und solchen, die sich am Ende ihres Lebens befinden, weiterhin möglich. Zusätzliche Ausnahmeregelungen bestehen für Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen möchten sowie werdende Väter. Letztere dürfen nach wie vor bei der Geburt dabei sein und auch in den Folgetagen täglich für eine Stunde zu Besuch kommen.

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Zugang zum Klinikum für Personen nicht möglich, die:

  • unter einer vom Gesundheitsamt verordneten Quarantäne stehen
  • in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurde
  • in den letzten sieben Tagen bzw. aktuell Fieber, Husten, Atemnot oder andere Symptome einer Atemwegserkrankung hatten/haben