Seit Januar 2018 ist die erste Katzenschutzverordnung der Stadt Worms in Kraft; demnach musste diese im vergangenen Jahr überprüft werden. Die Verordnung sieht nämlich eine Evaluierung nach fünf Jahren vor, um zu eruieren, ob die damit angestrebten Ziele erreicht werden konnten. Gute Nachricht für Katzen und Tierschützer: Die Stadt hat die Verordnung überarbeitet und an die derzeitige Situation angepasst.
„Die Verordnung ist eine Tierschutzverordnung, die eine unkontrollierte Vermehrung eindämmen und damit Tierleid verhindern soll“, so die Bürgermeisterin und zuständige Dezernentin, Stephanie Lohr, zu den Zielen der Katzenschutzverordnung. Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Vier bis sechs Jungen pro Wurf sind keine Seltenheit. Das Schicksal dieser Vielzahl von Tieren ist ungewiss. Mangelnde Pflege und Hunger führen oftmals zum Tod.
Die wesentliche Änderung der Verordnung besteht deshalb darin, dass die so genannten Kernzonen ausgeweitet wurden. Waren in der ersten Verordnung aus dem Jahre 2018 nur Katzenhalter in festgelegten Bereichen – eben diesen „Kernzonen“ – verpflichtet, ihre „Freigänger“ kennzeichnen und registrieren zu lassen, wurde diese Einschränkung mit der neuen Verordnung, die seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, aufgehoben. Nun müssen alle Katzenhalter im Stadtgebiet Worms, deren fortpflanzungsfähige Vierbeiner im Freien unterwegs ist, kennzeichnen und registrieren lassen. „In Gesprächen mit Tierschutzverbänden sind wir übereingekommen, dass sich das Problem der unkontrollierten Vermehrung nicht weiter auf bestimmte Kernzonen einschränken lässt. Inzwischen ist das gesamte Stadtgebiet betroffen – nicht zuletzt auch deshalb, weil Katzen nicht immer einen bestimmten Bewegungsradius einhalten“, erläutert Bürgermeisterin Stephanie Lohr.
Eine weitere Neuerung in der Verordnung betrifft die Fortpflanzungsfähigkeit der Tiere. Doch warum ist die unkontrollierte Vermehrung überhaupt ein Problem? In Deutschland leben etwa zwei Millionen streunende Katzen, die sich selbst überlassen sind. Da es sich dabei nicht um originäre Wildkatzen handelt, sondern um verwilderte Nachkommen von Hauskatzen, kommen sie alleine häufig nicht zurecht, leiden unter Kälte, Hunger, Krankheiten und ähnlichem. Nebenbei vermehren sie sich auf der Straße weiter und der Teufelskreis beginnt von Neuem. Tierschützer sind sich einig, dass das Katzenelend nur durch die Verhinderung einer fortwährenden Fortpflanzung gemildert werden kann.
Auch in diesem Punkt hat die Stadtverwaltung ihre Katzenschutzverordnung überarbeitet: In der ersten Fassung wurden Halter dazu verpflichtet, ihre freilaufenden Tiere kastrieren oder sterilisieren zu lassen. Seit 1. Januar ist die Sterilisation keine Option mehr, die Tiere müssen kastriert werden. Die beiden medizinischen Eingriffe unterscheiden sich nämlich erheblich voneinander: Während bei der Sterilisation lediglich Samen- oder Eilleiter abgebunden oder durchtrennt werden, was hormonelle Besonderheiten wie die Signalisierung von Paarungsbereitschaft oder auch hormonbedingte Erkrankungen nicht verhindert, werden bei der Kastration die Gonaden (Keimdrüsen, also Eierstöcke und Hoden) entfernt oder zumindest außer Funktion gesetzt. Üblicherweise senkt ein solcher Eingriff auch das Verletzungsrisiko einer freilaufenden Katze, da die Veränderung des Hormonspiegels Revierkämpfe für die Haustiger weniger interessant macht. Übrigens: Bereits im Alter von fünf Monaten gilt eine Katze als fortpflanzungsfähig.
Ausnahmen von den genannten Regelungen gibt es lediglich für Rassen- oder Zuchtkatzen bzw. für unfruchtbare Katzen/Kater und nur unter Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung. Die Verordnung soll nach fünf Jahren erneut überprüft werden. „Wir erhoffen uns durch die neuen Regelungen einen deutlich positiven Effekt zugunsten des Katzenwohls und werden diesbezüglich mit den Tierschutzverbänden weiterhin in Kontakt bleiben“, verspricht die Bürgermeisterin.
Bei Fragen zur neuen Katzenschutzverordnung steht der zuständige Abteilungsleiter, Matthias Pfeiffer, unter der Telefonnummer (0 62 41) 8 53 31 00 zur Verfügung.