Update Grundsteuer B (Stadtratssitzung vom 4.12.).: Nachdem heute die letzte Sitzung des Wormser Stadtrates in diesem Jahr stattfand, steht nun fest: Das Leben in Worms wird 2020 teurer. Mit einer breiten Mehrheit wurde der Forderung des Landesrechnungshofs beigegeben und einer Erhöhung der Grundsteuer B um 30 Punkte zugestimmt. Während die FWG und AFD dagegenstimmten, wurde der Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD, FLP und Die Grünen angenommen. Mathias Englert, Fraktionsvorsitz FWG , sagte hierzu:Mit dem offenen Androhen persönlicher Konsequenzen gegenüber dem Oberbürgermeister und der „Quasi-Anweisung“ an die ADD, den Haushalt ohne Grundsteuerhebesatzerhöhung nicht zu genehmigen, ist eine Grenze überschritten, die für kein Stadtratsmitglied akzeptabel sein kann und sein darf. Wer einer gefühlten Erpressung einmal nachgibt – das weiß man, wenn man nur die geringste Lebenserfahrung hat – wird immer wieder nachgeben müssen. Was kommt als Nächstes? Schließung der Bäder, des Tiergartens? Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze“ Adolf Kessel, OB, verteidigte wiederum in seiner Haushaltsrede die Maßnahme: „Für Besitzer eines Einfamilienhauses würde die Erhöhung eine Mehrbelastung von rd. 24 Euro pro Jahr bedeuten. Wir werden uns allerdings nicht dauerhaft gegen eine Steuererhöhung wehren können, wenn wir nicht die Umsetzung der vielen anstehenden Projekte gefährden wollen“ und erklärt weiter: „Mir bleibt somit keine andere Wahl, als entweder den Beschluss auszusetzen oder Ihnen einen nachgebesserten Haushaltsentwurf vorzulegen, der wiederum auch Steuererhöhungen vorsehen muss. Ich habe mich für die 2. Variante entschieden. Daher lege ich Ihnen heute erneut eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Grundsteuer B sowie einen angepassten Haushaltsentwurf mit einer Veränderungsliste zum Haushalt 2020 vor:2.“ Wie im untenstehenden Artikel zu lesen ist, reichen die Einnahmen der zukünfitgen Grundsteuer natürlich immer noch nicht, um den Wormser Haushalt auszugleichen, sodass dieser weiterhin gegen das Haushaltsausgleichverbot verstößt. Da Politik oftmals nur einfällt an der Steuerschraube zu drehen, ist zu befürchten, dass Mathias Englert recht behält und dies nicht die letzte Drohung des Rechnungshofes gewesen war. Im Anschluss an die Abstimmung verließ die FWG Fraktion geschlossen den Ratssaal.

Neben der Grundsteuer wurde in der heutigen Sitzung auch der Erhöhung der Müllgebühren um 11 Prozent zugestimmt. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass vor kurzem noch darüber berichtet wurde, dass die Ebwo in eine Gesellschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt wird, aber damit keine Anhebung der Gebühren einherginge. Bereits Anfang November hieß es dann, dass die Bürger seit 2010 eine geringe Abfallentsorgungsgebühr gezahlt hätten und die letzte Erhöhung 19 Jahre zurückliege. Die Erhöhung der neuen Gebühr tritt am 1. Januar in Kraft.

 

Wenn Sie diese Zeilen lesen, ist es sehr wahrscheinlich, dass mit der Mehrheit der SPD und CDU Fraktionen im Wormser Stadtrat der Hebesatz der Grundsteuer B ab dem kommenden Jahr um 30 Prozentpunkte angehoben wurde. Hintergrund ist die wiederholte Aufforderung des Landesrechnungshofs, die Grundsteuer B sogar noch deutlicher anzuheben. Der Rechnungshof ist zwar nicht weisungsbefugt, hat aber maßgeblichen Einfluss auf die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD), die den Haushalt genehmigen muss.

Noch bevor der Haushaltsentwurf in die Ausschüsse kam, machte die in Trier ansässige Behörde Oberbürgermeister Adolf Kessel klar, dass man den Haushalt nicht genehmigen wird, sofern man nicht den Ratschlägen folgt und die Grundsteuer B anhebt, um das Defizit zu senken. Da nutzte es auch nichts, darauf zu verweisen, dass das Haushaltsdefizit dank besserer Prognosen hinsichtlich der Gewerbesteuereinnahmen bei einem Minus von „lediglich“ 6,6 Millionen Euro liegt. Während Adolf Kessel von Anfang an für eine Anhebung des Hebesatzes warb, lehnten die Fraktionen zunächst im Haupt- und Finanzausschuss und dann im Stadtrat Ende Oktober den Antrag mit überwältigender Mehrheit ab. Bereits kurz nach Amtsantritt des Oberbürgermeisters bat der Rechnungshof darum, die Ernennung von Petra Graen als ehrenamtliche Beigeordnete zu überdenken, um damit auch ein Zeichen des Sparwillens zu setzen. Auch diese Bitte stieß auf breite Ablehnung. Während in diesem Fall keine weiteren Konsequenzen der Behörde folgten, reagierte man bei der Ablehnung der Steuererhöhung mit einem Schreiben an den Oberbürgermeister. In dem heißt es, dass, wenn der Rat – wie gewohnt – einen defizitären Haushalt verabschiedet, dieser Beschluss wegen des Verstoßes gegen das Haushaltsausgleichverbots rechtswidrig sei. Hintergrund der Forderung ist auch, dass der Hebesatz in Worms seit Jahren deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt und man hier eine Möglichkeit sehe, Einnahmen zu steigern, ohne dass die Erhöhung eine „drosselnde Wirkung“ habe. Die Stadt konterte wiederum mit einer Stellungnahme („Landesrechnungshof will Stadt zu Steuererhöhungen zwingen“), in der man sich empört zeigt. OB Kessel macht aber auch darin deutlich, dass man keine andere Wahl hat, als entweder den Beschluss auszusetzen oder einen nachgebesserten Haushaltsentwurf zu verabschieden. Mitglieder des Stadtrats verweisen wiederum auf die Unterfinanzierung der Kommunen durch das Land. Ein Argument, auf das sich der Rechnungshof nicht einlässt: „Von der Pflicht zum Haushaltsausgleich entbindet die Kommunen auch nicht der Hinweis auf eine vermeintliche oder tatsächliche Unterfinanzierung durch das Land.“

Im Gespräch mit WO! erklärte der Oberbürgermeister, dass für ihn die Erhöhung unausweichlich ist. Spannend wird die Frage, ob sich ADD und Rechnungshof mit der ursprünglich anvisierten Erhöhung um 30 Punkte zufrieden geben. Sollte das der Fall sein, würde dies eine Million Euro mehr in die Stadtkasse spülen und das Defizit dementsprechend senken. In der Praxis würde das bedeuten, dass bei einem durchschnittlichen Grundstück mit Haus und Garten, laut Kessel, rund 200 Euro zusätzliche Kosten/Jahr anfallen. Der Rechnungshof regte indes sogar deutlich höhere Hebesätze an und empfahl eine Erhöhung um knapp 200 Punkte. Dann wäre zwar der Haushalt ausgeglichen, allerdings dürften damit der „Masterplan Wohnen“ und die Suche nach bezahlbarem Wohnraum deutlich ins Wanken geraten. Für den OB ist daher die ursprünglich geplante Erhöhung das kleinere Übel. Während zu hören ist, dass die Fraktionen CDU und SPD bereits über eine Zustimmung nachdenken, halten die kleineren Fraktionen an ihrem „Nein“ fest, allen voran die FWG Bürgerforum. Die stellte unlängst eine Strafanzeige gegen den Präsidenten des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, wegen des Verdachts auf Nötigung. Mathias Englert, Fraktionsvorsitzender FWG / Bürgerforum Worms schreibt darin: „Die Haushaltssatzung ist – wie alle anderen kommunalen Satzungen – Angelegenheit des Rates (der Stadt Worms). Teil der Haushaltssatzung ist auch der Beschluss über die Höhe der (Grundsteuer-)Hebesätze. Dieses Recht des Stadtrates dadurch zu umgehen, mit der Androhung der Konsequenzen einer persönlichen Pflichtverletzung des Oberbürgermeisters zu erzwingen, könnte nach meiner Rechtsauffassung den Straftatbestand der besonders schweren Nötigung erfüllen.“ Englert sieht außerdem den Rechtsstaatsgrundsatz der Gewaltenteilung (hier Eingriff der Exekutive in das ausschließliche Recht der Legislative) verletzt. Ob die Anzeige Aussicht auf Erfolg hat, ist fraglich. OB Kessel bewertet die Anzeige dann auch vielmehr als Symbolpolitik. Dramatischer dürften indes die Folgen bei Nichtbeachtung der Empfehlung des Rechnungshofes sein, denn dann droht der Stadt ein „vorläufiger Haushalt“. Das bedeutet, dass keine Ausgaben für die so genannten freiwilligen Leistungen möglich wären (etwa Schwimmbäder, Grünanlagen u.ä.), neue Investitionsmaßnahmen und Projekte auf Eis gelegt werden müssten, keine Neueinstellungen in der Verwaltung möglich wären. Das wäre fatal, hat man doch gerade erst die Schaffung neuer Stellen (u.a. Ordnungsbehörde) für das kommende Jahr eingeplant.