fragen corona

Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen liegt die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte 7-Tages-Inzidenz für die Stadt Worms unter dem Wert von 100. Dadurch fällt Worms aus den Bestimmungen der Bundesnotbremse.

Nach dem Infektionsschutzgesetz treten die Bestimmungen der Bundesnotbremse am übernächsten Tag der fünften Wertunterschreitung außer Kraft. Ab Freitag, 4. Juni, nimmt die Bundesnotbremse also keinen Einfluss mehr auf Worms. Daher kann gelten:

 

  • es gibt keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr
  • es können sich fünf Personen aus fünf Haushalten treffen (Kinder bis 14 Jahre, Geimpfte sowie Genesene zählen nicht mit)
  • die Gastronomie darf im Innenbereich mit Testpflicht und im Außenbereich ohne Testpflicht öffnen

 

Für den gewerblichen Einzelhandel gilt zudem:

 

  • die Testpflicht als auch die Kontakterfassung entfallen
  • das Abstandsgebot von 1,50 m muss weiter gewährleistet sein
  • eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2, med. Maske) ist zu tragen
  • in Verkaufsflächen von bis zu 800 qm gilt ein Kunde pro 10 qm und auf der 800 qm übersteigenden Fläche ein Kunde pro 20 qm

Diese Regeln gehen aus der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Lands Rheinland-Pfalz hervor. Alle weiteren Regelungen dieser Verordnung sind unter Worms.de > Aktuelles > Corona-Infos ersichtlich. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der städtischen Corona-Hotline unter: 0 62 41 / 8 53 18 88 oder per E-Mail an corona-fragen@worms.de.

„Unmut und Frustration weichen Freude und Zuversicht in Worms. Das haben wir uns alle in Worms verdient. Nun müssen wir weiter aufeinander Acht geben, dass wir Erreichtes nicht wieder verlieren“, freut sich Oberbürgermeister Adolf Kessel mit der Bürgerschaft. Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, gilt am übernächsten Tag der dritten Wertüberschreitung die Bundesnotbremse wieder in Worms.