Eine wichtige Information für die Bezieher von Grundsicherungsleistungen:
Wenn die bisherige Zahlung bis zu einem Datum zwischen dem 1.April und dem 31.August bewilligt war, ist ein Antrag auf Weiterbewilligung nicht erforderlich. Es lohnt sich also, einen Blick auf den Bewilligungsbescheid zu werfen. Würde die Leistung in den nächsten Wochen enden, wäre es eigentlich erforderlich gewesen, die Weiterbewilligung zu beantragen. Manche haben den dazu erforderlichen Antrag sogar schon per Post erhalten. Das Jobcenter Worms weist jedoch darauf hin, dass aus aktuellem Anlass der Corona-Pandemie auf die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrags verzichtet wird. Die Bewilligung wird also automatisch für den nächsten Zeitraum fortgeführt.
Der Antragsvordruck muss nicht zum Jobcenter geschickt werden. War die bisherige Bewilligung für zwölf Monate gelaufen, werden weitere zwölf Monate ausgezahlt. Ist der vorherige Bewilligungsbescheid aber nur vorläufig ergangen, wird nur für weitere sechs Monate weiterbewilligt. Der Bescheid erfolgt dann ebenfalls wieder vorläufig.
Das Jobcenter Worms geht dabei davon aus, dass sich an den Verhältnissen nichts geändert hat und nimmt keine erneute Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen vor. So ist eine schnelle und unbürokratische Weiterzahlung sichergestellt. Allerdings ist jede/r Leistungsbezieher/in weiterhin verpflichtet, Änderungen unmittelbar anzuzeigen, wenn sich beispielsweise beim Einkommen oder den Kosten der Unterkunft etwas geändert hat oder ändert. Fragestellungen beantwortet das Jobcenter gerne unter 06241/ 906-778 (Mo-Fr-8.00-18.00Uhr).