Es gibt viel zu tun bei der bevorstehenden Wahl am 26. Mai 2019. Neben den Kommunalwahlen wird an diesem Tag auch das neue europäische Parlament gewählt. Damit Sie einen Überblick darüber haben, was, warum und wie gewählt wird, haben wir für Sie hier die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

Was wird gewählt?
Am 26. Mai 2019 darf der Wähler neben dem Stadtrat auch über die neue Zusammensetzung der Ortsbeiräte sowie den Ortsvorsteher bestimmen. Zusätzlich wird das neue europäische Parlament gewählt. Bürger/innen der Europäischen Union können dann insgesamt 705 Europaabgeordnete für eine Amtszeit von fünf Jahren wählen, 96 davon aus Deutschland.

Was ist ein Stadtrat?
Die Verwaltung einer Stadt ruht in Deutschland auf zwei Säulen. Auf der einen Seite befindet sich der Oberbürgermeister mit seinen Stellvertretern (Stadtvorstand), welche das Tagesgeschäft erledigen, die Aufgaben von nicht allzu grundlegender Bedeutung eigenständig wahrnehmen und die Stadt nach außen vertreten und repräsentieren. Auf der anderen Seite steht der Stadtrat, der als oberste Verwaltungsinstanz für alle grundlegenden Angelegenheiten zuständig ist. Das Landesrecht (§30) beschreibt die Arbeit der Ratsmitglieder wie folgt: „Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.“

Was sind die Aufgaben des Stadtrates?
Eine wesentliche Aufgabe des Rates ist es, über den Haushalt zu bestimmen. In Worms ist das hinsichtlich der enormen Gesamtverschuldung eine besondere Herausforderung und führt im Stadtrat und in der Bevölkerung immer wieder zu Diskussionen. Erschwert wird diese Aufgabe dadurch, dass der Wormser Haushalt durch die Aufsichtsbehörde ADD genehmigt wird, die selbst immer wieder Sparmaßnahmen fordert und konkret vorschlägt. Weitere Aufgaben beziehen sich auf Auftragsvergaben, Namensgebungen von Straßen, Brücken oder Städtepartnerschaften. Vorsitzender des Rates ist der Oberbürgermeister. Aber auch wichtige Verkehrsprojekte, wie z.B. die umstrittene Krankenhaustangente, werden im Stadtrat beschlossen oder abgelehnt. Da sich nicht immer der ganze Stadtrat um alles kümmern kann, gibt es zusätzlich Ausschüsse, welche Beschlusskraft haben. In finanziellen Fragen sprechen diese Empfehlungen aus, die schließlich im Stadtrat wieder diskutiert und beschlossen werden. Ergänzend zu den „normalen“ Ausschüssen (Bauausschuss, Haupt- und Finanzausschuss) ist der Stadtrat in den sogenannten Gesellschafterausschüssen (Flugplatz GmbH, Kultur- und Veranstaltungsgesellschaft, Parkhausbetriebe) vertreten. Ebenso sitzen Mitglieder des Stadtrates in den Aufsichtsräten der Unternehmen, an denen die Stadt Beteiligungen hält (EWR AG, Wohnungsbau GmbH). Neben dieser Entscheidungskompetenz zu allen grundlegenden Angelegenheiten kommt dem Stadtrat auch eine Überwachungskompetenz zu. Diese bezieht sich auf die gesamte Stadtverwaltung, also auch auf den Oberbürgermeister. Um diese Überwachung ausführen zu können, stehen dem Rat Auskunftsrechte und das Recht auf Akteneinsicht zu.

Was macht ein Ortsbeirat und was ein Ortsvorsteher?
Die Funktion des Ortsbeirates ist weitestgehend eine beratende und gestaltende. Aufgabe des Ortsvorstehers ist es, die Belange des Stadtteils gegenüber dem Stadtrat und der Stadt zu vertreten. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Übermittlung und Erläuterung der Beschlüsse des Ortsbeirates.

Wie viele Mitglieder hat der Stadtrat?
Die Zahl der Mitglieder hängt von der Größe der Stadt ab. In Worms werden 52 Ratsmitglieder gewählt. Über so viele Stimmen verfügt auch jeder Wahlberechtigte. Die Zahl der Ortsbeiräte richtet sich ebenso nach der Größe der Vororte. Gewählt wird in den 13 Stadtteilen. In Neuhausen und Pfeddersheim sind es jeweils 15 Ortsbeiratsmitglieder. Abenheim, Heppenheim, Herrnsheim, Hochheim, Horchheim, Leiselheim, Pfiffligheim, Rheindürkheim, Weinsheim, Wiesoppenheim jeweils 11 und in Ibersheim 9.

Wie wird gewählt?
Die Wahlen zum Stadtrat und zu den Ortsbeiräten werden nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt. Jede/r Wähler/in hat so viele Stimmen, wie Mitglieder des Ortsbeirats / Stadtrats zu wählen sind. Die Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Stimmen erhalten ein Ratsmandat. Bei der Wahl können Einzelstimmen vergeben werden, eine komplette Liste mit Wahlvorschlägen, Namen streichen, Listen- und Einzelstimmen kombinieren oder eine Liste ankreuzen und Einzelstimmen auf anderen Listen vergeben.


Im Zusammenhang mit Kommunalwahlen wird immer wieder von kumulieren und panaschieren gesprochen. Doch was bedeutet das konkret?
KUMULIEREN: Der Wähler hat die Möglichkeit, mehrere Stimmen für eine Person abzugeben. Durch das Verteilen mehrerer Stimmen auf eine Person, wird dieser innerhalb der Partei ein Vorteil verschafft.
PANASCHIEREN: Darunter versteht man bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem (siehe Kumulieren) das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten. Zu beachten ist, dass man bei der Wahl maximal 52 Stimmen verteilen kann bzw. bei den Ortsbeiräten je nach maximaler Anzahl des Ortsbeirates.


Was sind die Aufgaben des Europäischen Parlaments?
Das Europäische Parlament entscheidet über wichtige Fragen: Wie kann die Wirtschaft angekurbelt werden? Wie lässt sich der Energieverbrauch verringern? Wie kann garantiert werden, dass unsere Lebensmittel sicher sind?

WO! meint:
Die Stadträte sind wichtige Einrichtungen in Deutschland mit weitreichendem Einfluss auf die Lebensbedingungen in einer Stadt. Da ihre Entscheidungen doch sehr oft unmittelbaren Einfluss auf das Leben der Bürger haben, ist es eigentlich nicht zu verstehen, dass die Wahlbeteiligung bei solchen Kommunalwahlen oftmals zu wünschen übrig lässt. In Worms lag die Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl 2014 bei 47 Prozent. In Anbetracht der Wichtigkeit, aber auch des Umfangs der Wahl, empfehlen wir vom Briefwahlrecht Gebrauch zu machen. Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Mit OLIWA, dem Internetwahlschein des Landes, ist es sogar möglich, die Briefwahlunterlagen auch online zu beantragen.