Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:

Trotz der ab dem morgigen Mittwoch, 16. Dezember, gültigen, verschärften Corona-Regelungen soll der Verwaltungsbetrieb aufrechterhalten werden. Auch die Landesverordnung sieht die Möglichkeit der Öffnung vor: „Ämter, Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Einrichtungen (einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzleien), Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe oder ähnliche öffentliche Einrichtungen können unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen, […] “ (14. CoBeLVO, § 5). Bürger werden jedoch gebeten, nur in absolut dringenden Angelegenheiten und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei der Stadtverwaltung vorzusprechen. Zahlreiche Dienstleistungen können auch online erledigt werden (siehe www.worms.de, Rathaus, Bürgerservice). Dort sind auch die Telefonnummern der jeweiligen Ansprechpartner zu finden.

In der städtischen Musikschule und der Volkshochschule wird der Präsenzunterricht ausgesetzt.

Die städtische Bibliothek wird ebenfalls ab Mittwoch, 16.12., für den Publikumsverkehr geschlossen. Wer aus anderen Gründen im Haus zur Münze vorsprechen muss, etwa bei der Schulverwaltung, muss vorher einen Termin vereinbaren.

Auch alle Jugendtreffs, die von der Stadt betrieben werden, sowie das Haus der Jugend schließen ab 16.12. – eine Öffnung erfolgt im neuen Jahr, sobald die entsprechenden Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dies wieder zulassen.

Nicht mehr uneingeschränkt wird auch der Betrieb in den städtischen Kitas ablaufen. Gemäß der 14. CoBeLVO soll dort vom 16.12. bis 10.01. nur noch ein „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“ aufrechterhalten werden. Heißt: Kindertagesstätten werden nicht wie im Frühjahr gänzlich geschlossen, sondern bleiben für die Kinder mit dringendem Betreuungsbedarf geöffnet. Eltern werden dringend gebeten, selbst die Kinderbetreuung wahrzunehmen. Nur in Fällen, in denen keine private Betreuung organisiert werden kann, kann das jeweilige Kind in seiner Kita betreut werden. Dazu bedarf es jedoch verbindlich einer vorherigen Anmeldung zur personellen Planung und Organisation. Eltern erhalten ein entsprechendes Anmeldeformular in ihrer Kita.

In Schulen entfällt vom 16. bis 18. Dezember die Anwesenheitspflicht für Schüler. Eltern sollten, wenn möglich, eine Betreuung zu Hause zu organisieren. Sollte dies nicht möglich sein, gilt während der Betreuung in der Schule eine allgemeine Maskenpflicht. Diese schließt nun auch die Grundschulen mit ein.

Ab dem 04.01. entfällt für zwei Wochen jeglicher Präsenzunterricht an Schulen. Ausgenommen davon sind Abiturprüfungen und sonstige, nicht aufschiebbare Prüfungstermine. In Ausnahmefällen kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Der Unterricht erfolgt jedoch überwiegend digital.