Ich hatte wiederholt beim Sozialamt Worms die Frage  nach den Gebühren/ der Miete für die Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen in Wormser Sammelunterkünften gestellt und auf ein konkretes Beispiel hingewiesen: eine alleinstehende Frau mit 4 Kindern zahlt monatlich 820 Euro incl. Nebenkosten für eine Wohnfläche von 30qm, Gemeinschaftsküche und sanitäre Anlagen im Keller. Der Quadratmeter-Preis für die Kaltmiete (ca 514 Euro) liegt mit ca 17 Euro weit über dem im aktuellen Mietspiegel der Stadt Worms angegebenen Preis für vergleichbare Wohnungen.

Überhöhte Gebühren in Flüchtlingsunterkünften sind nun auch Thema im Haushaltsausschuss des Bundestags, für den der Bundesrechnungshof eine Stellungnahme abgegeben hat:

https://www.tagesschau.de/inland/mieten-fluechtlingswohnungen-101.html

https://www.bundestag.de/resource/blob/710998/024fdd32cda1738cfea5f9ed863edaaf/Dieter-Hugo-BRH-data.pdf

In der Stellungnahme heißt es wörtlich:

„Prüfungen des Bundesrechnungshofes belegen, dass klare und bundeseinheitliche Vorgaben und Kontrollen für eine wirtschaftliche Mittelverwendung sowie für einen einheitlichen Gesetzesvollzug gerade auch bei der Finanzierung der KdU unerlässlich sind. So lagen bei den KdU-Leistungen für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe – oft mehr als 100 %. Die kommunalen Träger hatten den gestiegenen Finanzierungsanteil des Bundes zum Anlass genommen, ihre Gebühren für Unterkünfte zu erhöhen. Des Weiteren beurteilten sie nach unseren Prüfungsfeststellungen die Angemessenheit von Wohnraum unterschiedlich. Auch wiesen einige kommunale Träger die Jobcenter an, die Angemessenheit geltend gemachter Gebühren für Unterkünfte nicht zu prüfen. Dies war eindeutig rechtswidrig. Ferner hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass Jobcenter Aufwendungen als KdU übernahmen, die nicht den KdU zuzuordnen waren (z. B. personengebundene Aufwendungen). Alleine aufgrund dieser Prüfungsfeststellungen hat das BMAS bereits über 21 Mio. Euro zurückgefordert. Über diese Feststellungen hinaus hat der Bundesrechnungshof immer wieder Hinweise darauf gefunden, dass Länder und Kommunen im Bereich der KdU nicht immer die Interessen des Bundes hinreichend berücksichtigen.“

Bisher überprüfte das Jobcenter  die „Angemessenheit geltend gemachter Gebühren für Sammelunterkünfte“ in Worms meines Wissens nicht. Da in Worms mittlerweile mindestens 50% der Bewohner – trotz gesicherten Aufenthalts –  in Sammelunterkünften, in einigen Fällen mehrere Jahre lang wohnen müssen, wäre das eine wichtige und zielführende Aufgabe des jobcenters. Vielleicht würde dann auch mehr getan, um anerkannte Flüchtlinge bei der Suche nach privater Unterbringung zu unterstützen?