In Worms nehmen bisher für das kommende Schuljahr 2023/24 insgesamt 6.415 Schüler/innen (64,02 Prozent aller Anspruchsberechtigten) an der Schulbuchausleihe teil.

Grundsätzlich haben in Worms 10.020 Schüler/innen der Schulformen, Grundschule, Realschule plus, IGS, Gymnasium und Berufsbildende Schule, die Möglichkeit, die Schulbuchausleihe in Anspruch zu nehmen bzw. sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen. Für 2.641 Schüler/innen (26,36 %) wurde die unentgeltliche Ausleihe beantragt und weitere 3.774 Schüler/innen (37,66 %) nehmen an der entgeltlichen Ausleihe teil. Die Stadt Worms setzt bei der Schulbuchausleihe auf die Reduzierung von Plastikmüll, daher werden die Bücher unverpackt ausgegeben. Abholer sollten deshalb selbst geeignete Taschen mitbringen.

Seit Montag, 14. August, werden die Schulbuchpakete im zentralen Schulbuchlager im Stadtteil Pfeddersheim (Johann-Braun-Straße 19, Zugang über Neubaugebiet) ausgegeben. Alle teilnehmenden Eltern werden angeschrieben und erhalten einen schulbezogenen Abholtermin mit Ort und Öffnungszeiten der Buchausgabe. Sollten die Eltern die Termine nicht wahrnehmen können (z.B. wegen Urlaub, Krankheit, etc.), dann ist es ebenfalls möglich, zu einem späteren Zeitpunkt zu den üblichen Öffnungszeiten das Schulbuchpaket abzuholen. Das Schulbuchlager ist bis einschließlich 1. September jeweils Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12:30 Uhr geöffnet.

Die Ausgabe der Schulbuchpakete für die Klausenbergschule Abenheim, Grundschule-Rheindürkheim, Wiesengrundschule Heppenheim und Grundschule-Wiesoppenheim erfolgt in der 35./36. KW direkt in der Schule. Die Teilnehmer werden von der Schule über die Ausgabe (Ort und Datum) informiert. Die Schüler/innen der Berufsbildenden Schulen können ihre Schulbücher in der zweiten Schulwoche im Schulbuchlager abholen, ein genauer Termin wird noch schriftlich bekanntgegeben.

Die Abholtermine können unter dem Link www.schulbuchausleihe-worms.de eingesehen werden.

Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren angemeldet hat, muss bis auf wenige Ausnahmen (Zuzug und Schulwechsel) die Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen.