Im Herbst 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden Bewerber, die am Amtsgericht Worms und Landgericht Mainz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Foto: Amtsgericht Worms

Die Bewerber sollen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz in Worms haben und am Stichtag 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen setzt unter anderem Gerechtigkeitssinn, Objektivität, Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein, Unvoreingenommenheit und Menschenkenntnis voraus. Jedes Urteil, das gesprochen wird, haben die Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust von Ehrenämtern führen kann. Ausgeschlossen sind auch hauptamtlich für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, etc.).

Wer sich für die Ausübung des Schöffenamtes in Erwachsenenstrafsachen interessiert und die Voraussetzungen dafür mitbringt, kann sich bis zum 22. Mai bei der Stadtverwaltung Worms, Abt. 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst/Statistik und Wahlen, Marktplatz 2, 67547 Worms, bewerben. Das Bewerbungsformular kann auf der Internetseite der Stadt Worms (www.worms.de) oder der Internetseite zur Schöffenwahl 2018 (www.schoeffenwahl.de) heruntergeladen werden, die auch weitere Informationen über das Schöffenamt enthält.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 22. Mai an die Stadtverwaltung Worms, Abteilung 5.06 Kinder – und Jugendbüro, Würdtweinstraße 12a, 67549 Worms. Das Bewerbungsformular kann auf der Internetseite des städtischen Kinder- und Jugendbüros (www.kijub-worms.de) heruntergeladen werden