Lockdown: Regelungen städtischer Einrichtungen ab 16.12.
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms: Trotz der ab dem morgigen Mittwoch, 16. Dezember, gültigen, verschärften Corona-Regelungen soll der Verwaltungsbetrieb aufrechterhalten werden. Auch die Landesverordnung sieht die Möglichkeit der Öffnung vor: „Ämter, Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Einrichtungen (einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzleien), Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe oder ähnliche öffentliche Einrichtungen können unter Beachtung der […]