Eine Pressemitteilung von Die Linke.Worms:

Die Lage am Wohnungsmarkt in Rheinland-Pfalz ist dramatisch. Wohnen ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit. Insbesondere in den Ballungsgebieten sind die Wohnungsmärkte angespannt und bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Allein in Worms suchen ca. 2000 Familien und Einzelpersonen eine Wohnung. Zunehmend mehr Menschen in Rheinland-Pfalz sind von Wohnungskrise und Mietenwahnsinn betroffen – längst auch solche mit mittlerem Einkommen . Vielerorts müssen Menschen mit geringem Einkommen mehr als die Hälfte davon für die Miete ausgeben. Diese Situation ist ein Skandal – ein Skandal, mit dem ich, Heike Mehlmann, Direktkandidatin die LINKEN im Wahlkreis Worms mich niemals abfinden werde! Wohnen ist ein Grundbedürfnis, Wohnen ist ein Menschenrecht ­– und die Versorgung mit Wohnraum ist zu wichtig, um sie dem Markt zu überlassen. Sie muss eine öffentliche Aufgabe sein!

Was hat die SPD-Grüne-FDP-Landesregierung in den letzten Jahren getan, um die Wohnraumversorgung sicherzustellen? Erschreckend wenig!

Immerhin ein Gesetzentwurf des Landes ermöglicht es Kommunen, mit einer Zweckentfremdungssatzung beispielsweise auch auf die Vermietung von privaten Wohnungen als Ferienunterkünfte über Internetportale zu reagieren. Damit haben die Regierungsfraktionen einmal mehr bewiesen, dass es der Koalition am politischen Willen für eine konsequente Wohnungspolitik mangelt!

Dies ist allerdings nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. Die Zweckentfremdungssatzung muss weitergefasst werden. Auch die vielen leerstehenden Wohnungen und Häuser müssen erfasst und gesetzlich wieder bewohnbar gemacht werden. Allein in der Innenstadt Worms stehen mindestens fünf Häuser seit Jahren leer. Ebenso viele Wohnungen. Ich möchte – wie es auch in Bayern und Berlin üblich ist – die Dauer des zulässigen Leerstandes auf drei Monate begrenzen.

Die Kommunen müssen über eine wirkungsvolle Handhabe verfügen. Hier braucht es eindeutigere Vorgaben. Ich habe mich deshalb an Hamburg und Berlin orientiert und will ein striktes Rückführungs-, Räumungs- und Wiederherstellungsgebot verankern, das die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigen verpflichtet, den zweckentfremdeten Wohnraum rasch wieder herzustellen. Für den Fall, dass die Besitzer sich weigern, kann als Ultima Ratio von der Kommune ein Treuhänder bzw. eine Treuhänderin eingesetzt werden, damit die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden – selbstverständlich auf Kosten der Eigentümer*innen.