Teil 99: Die Bundesnotbremse

Jetzt hat Angela Merkel auch noch den Föderalismus mit einer Bundes-Notbremse ausgehebelt. Ich höre Sie deshalb schon wieder zu Tausenden fragen: „Sagen Sie mal, Herr Bims, können Sie uns erklären, was mit der Corona Bundes-Notbremse alles auf uns zukommt?“

Zunächst möchte ich mich für das Kompliment von dem brotlosen Künstler zu meiner Linken bedanken, der nicht einmal mehr Geld hat, um zum Friseur zu gehen. Da aber während einer Corona Pandemie Humor grundsätzlich verboten ist, sehe ich mich in diesen Tagen weniger als Satiriker, sondern vielmehr als Aufklärer. Wenn ich höre, dass eine Kontrollaktion der Speyerer Ordnungsbehörden in der Fußgängerzone in der Rheinpfalz- Schlagzeile gipfelte: „Kontrollbilanz: Eis essen laut Stadt Speyer größtes Problem“, dann liegt dies schlichtweg am mangelnden Wissen der Bevölkerung. Darf man zum Eis essen überhaupt seine Maske abnehmen? Da hilft nur Aufklärung, bevor Angela Merkel noch einen konsequenten Eislockdown verhängt und alle Eisdielen ihre Warenbestände umgehend einfrieren müssen.

Von daher bin ich froh, dass unsere Regierung bei der Bundes-Notbremse wirklich an alles gedacht hat. Allerdings ist so manches gar nicht so einfach zu verstehen. Deswegen seien Sie froh, dass Sie mich haben, denn ich habe Ihnen das mitunter komplizierte Regelwerk einfach und verständlich zusammengefasst.

1. KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Man darf Besuch bei sich zuhause empfangen von einer Person aus einem fremden Haushalt, sofern hierbei die Abstandsregelungen beachtet werden. Eine zweite Person (z.B. bei Ehepaaren) darf nur mitkommen, sofern diese bereits zweitgeimpft und vor 1970 geboren ist. Sofern bei der zweiten Person bisher nur die Erstimpfung vorliegt, diese aber nach 1970 geboren wurde, muss während des Besuchs lediglich eine FFP-3-Maske getragen werden, aber nur solange der bundesweite Inzidenzwert unter 100 liegt. Liegt der Inzidenzwert allerdings drei Tage lang über 100, dann muss auch die erste Person durchgängig eine Maske während des Besuchs tragen und mindestens erstgeimpft sein, wobei das Geburtsjahr keine Rolle spielt, sofern man einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen kann. Selbiges gilt natürlich auch für die zweite Person.

Ordnungswidrigkeit: Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen können mit einem Bußgeld von 150 Euro belegt werden.

Ausnahmen: Maximal zwei uneheliche Kinder, die nicht älter als 14 Jahre sind.

2. AUSGANGSSPERRE:

Bedeutet, dass man in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr seine Wohnung nicht verlassen darf. Wer in dieser Zeit auf den Straßen von Worms (oder sonstwo in Deutschland) gesehen wird, ohne einen triftigen Grund angeben zu können, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Ordnungswidrigkeit: Verstöße gegen die Ausgangssperre können mit einem Bußgeld von 500 Euro belegt werden. Bei besonders schweren Vergehen (z.B. „nur“ um Zigaretten zu holen oder um frische Luft zu schnappen) kann über Nacht eine Zwangseinweisung in eine Quarantäne-Verweigerungsanstalt erfolgen.

Ausnahme: Wenn man die kranke Katze einer bettlägerigen Nachbarin füttern will, sofern die Futterstelle nicht mehr als 200 Meter Luftlinie von der eigenen Wohnung entfernt ist und alle Beteiligten einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen können (außer der Katze natürlich!). In der Ostzone gilt zusätzlich: Wenn man bei der Kontrolle einen Original FDJ-Ausweis vorzeigen kann.

3. MASKENPFLICHT / VERWEILVERBOT IM FREIEN:

Wer sich im Freien bewegt, muss grundsätzlich eine Maske tragen. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn man nur seine Blumen auf dem Balkon gießen will. Spazierengehen am Rhein ist möglich, solange man in Bewegung bleibt und nicht länger als 60 Sekunden auf einer Stelle verweilt. Dagegen ist Grillen im heimischen Garten bis auf Weiteres nur per Videokonferenz möglich. Hierzu ist kein Corona-Schnelltest erforderlich, allerdings dürfen die FFP-3-Masken nur zum Essen oder Trinken abgenommen werden. Sich gegenseitig virtuell Zuprosten ist dagegen nur möglich, wenn der Inzidenzwert eine Woche lang stabil unter 100 lag.

Ausnahme: Wenn die SPD in Rheindürkheim am Rheinufer unter freiem Himmel eine Delegiertenversammlung abhalten will, können sich bedenkenlos 150 Personen (vielleicht auch ein paar mehr…) treffen.

Und denken Sie immer daran: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn man sich ein bisschen mit Muttis Maßnahmenkatalog beschäftigt, ist es doch eigentlich gar nicht so schwer, sich an die Regeln zu halten. Falls Sie trotzdem noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an den neuen Bundestagskandidaten der SPD für den Wahlkreis Worms, Dr. David Maier. Der Herr Doktor hilft Ihnen gerne weiter. Wer danach immer noch nicht schlauer ist, dem empfehle ich einen Corona-Schnell-IQ-Test: Wer seine linke Wange ganz langsam auf eine heiße Herdplatte presst, kann sogar schon nach kurzer Zeit riechen, wie blöd er/sie/es ist…

Bis nächsten Monat zur Feier meiner
100. Kolumne!!!

Ihr Bert Bims