Grundsteuerreform – Service für Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms:
Eine Pressemitteilung der Stadt Worms: Bitte Bild zum Vergrößern anklicken Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einschließlich verpachteter Ländereien sind durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums vom 30. März 2022 aufgefordert, alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben nach den Verhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 anhand […]