Künftig werden Bürger der Stadt Worms die Möglichkeit haben, ihre Bürgerservice-Anliegen an insgesamt fünf Standorten erledigen zu können: Dies sind neben dem Verwaltungsgebäude im Adenauerring die Büros der Ortsvorsteher in Neuhausen, Pfeddersheim, Horchheim und Rheindürkheim. Die Verwaltung hat damit eine Lösung für die Problematik der so genannten Bürgeramtskoffer in den Stadtteilen gefunden.
Zur Genese: Mit den Bürgeramtskoffern konnten in vier Büros der Ortsvorsteher (Neuhausen, Pfeddersheim, Horchheim und Rheindürkheim) Ausweise ausgestellt und Ummeldungen des Wohnsitzes werden. Nach einer landesweiten Systemumstellung musste der Bürgeramtskoffer jedoch vor einiger Zeit eingestellt werden. Die Verwaltung arbeitete seither an einer Lösung, wie die Bürgerfreundlichkeit des Bürgerservices verbessert werden könne. Klar ist: Die Angebote in den Büros der Ortsvorsteher entlasten den Bürgerservice im Adenauerring, sind jedoch mit juristischen Fallstricken verbunden: Mitarbeiter, die Leistungen des Bürgerservices erbringen, dürfen grundsätzlich nicht den Ortsvorstehern unterstellt sein.
Aus diesen Unwägbarkeiten heraus ist nun eine Lösung entstanden, die dem Bürgerservice und damit schlussendlich den Bürgern insgesamt zugutekommt: Der Bürgerservice in den vier Ortsvorsteher-Büros wird ausgeweitet. Künftig können Bürger dort all das erledigen, was auch im Adenauerring möglich ist (eine detaillierte Auflistung folgt am Ende des Textes) – bis auf die Leistungen der Zulassungsstelle. Heißt: Bürger können nicht mehr nur einen Ausweis in den Ortsvorsteher-Büros beantragen, sondern sich auch beispielsweise einen Anwohnerparkausweis ausstellen lassen.
Um diesen Service anbieten zu können, werden die Mitarbeiter, die Bürgerservice-Tätigkeiten in den Stadtteilbüros übernehmen, der Abteilung 3.07 – Bürgerservice der Verwaltung zugeordnet. Somit können sie sich gegenseitig vertreten und im Bedarfsfall auch Vertretungen im Bürgerservice im Adenauerring übernehmen. Dort werden die Mitarbeiter in nächster Zeit auch geschult. Sobald die Schulungen abgeschlossen sind, kann das Angebot starten. Hinzu kommt: Künftig werden auch die vier Ortsverwaltungen in das Online-Terminsystem des Bürgerservices aufgenommen. Jeder Bürger hat ab dann die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wo er vorspricht. Sollte also beispielsweise dringend ein neuer Ausweis benötigt werden, im Adenauerring jedoch zeitnah kein Termin frei sein, kann der Bürger auch in einem der vier Stadtteile einen Termin vereinbaren – unabhängig davon, in welchem Stadtteil er wohnt. „Dieser Service ist sozusagen einmalig in Rheinland-Pfalz“, macht Oberbürgermeister Adolf Kessel deutlich.
In vergleichbaren Städten, etwa Trier und Koblenz, gibt es keinerlei Bürgerservice-Angebote in den Ortsverwaltungen, in Ludwigshafen und Speyer gibt es so genannte Bürgerbüros im Stadtgebiet, die den Bürgerservice anbieten, die aber wiederum als Außenstellen der Verwaltung fungieren und nicht bei den Ortsvorstehern angesiedelt sind.
Künftig gilt zudem: Auch wer den Bürgerservice in den Stadtteilen nutzen möchte, muss vorher online einen Termin vereinbaren (www.worms.de; Rathaus; Bürgerservice). Wer dazu nicht die Möglichkeit hat, kann auch telefonisch in den Ortsvorsteher-Büros einen Termin reservieren.
Um Konflikte zu vermeiden, werden die Sekretariatsaufgaben in den Büros der Ortsvorsteher separiert. Diese Tätigkeiten werden nicht mehr von den Mitarbeitern des Bürgerservices übernommen, sondern von anderen Mitarbeitern, die dann auch ausschließlich Sekretariatsaufgaben wahrnehmen. „Das Stundenkontinent der Bürgerservice-Mitarbeiter wird dadurch nicht reduziert“, berichtet der verantwortliche Bürgermeister, Hans-Joachim Kosubek. Die Regelung ist also in jeder Hinsicht ein Zugewinn für den Service am Bürger.
Diese Aufgaben fallen in den Bereich Bürgerservice: Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland, Abmeldung einer Nebenwohnung, Beglaubigungen, Bewohnerparkausweise, digitale Signatur, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskunft, Kinderreisepass, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Personalausweis, Reisepass, Untersuchungsberechtigungsscheine sowie An- und Ummeldung des Wohnsitzes.