Einst waren sie bedeutende Stätten jüdischer Gelehrsamkeit: die SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz. Als solches streben sie das Ziel an, unter dem Motto „SchUM-Städte am Rhein – Jüdisches Erbe für die Welt“, gemeinsam mit den Jüdischen Gemeinden und dem Land Rheinland-Pfalz, in die begehrte Liste der UNESCO-Welterben aufgenommen zu werden.

Im Jahr 2004 hatte der Wormser Oberbürgermeister Michael Kissel vorgeschlagen, für Speyer, Worms und Mainz als die für die Entwicklung des aschkenasischen Judentums (die größte ethno-religiöse Gruppe im heutigen Judentum) bedeutenden SchUM-Städte mit ihren jüdischen Denkmälern die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste zu betreiben. Zusammen mit acht weiteren Vorschlägen wurden sie vom Land zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Weltkultur- und Naturerbes angemeldet. Die SchUM-Städte finden sich in der Reihenfolge der UNESCO auf dem 5. Platz wieder. Bis 2020 muss Rheinland-Pfalz für das Welterbekomitee einen umfangreichen Antrag erstellen, dieser soll Ende Januar eingereicht werden. Die Entscheidung über die endgültige Aufnahme erfolgt ungefähr ein Jahr später. Die drei Städte Worms, Mainz und Speyer erhoffen sich durch die Aufnahme einen kräftigen Schub im Tourismus. Aktuell besuchen laut Stadt ungefähr 86.000 Interessierte pro Jahr die jüdischen Stätten, d.h. das jüdische Museum, den ältesten Jüdischen Friedhof Europas und das erste jüdische Gotteshaus, das nach Ende des Krieges wieder aufgebaut wurde. Eine durchaus ordentliche Zahl, die man gerne vermehren würde. Doch mit dem Hinweis auf die historische Bedeutung des Ortes ist es alleine nicht getan.

Gemäß den Richtlinien zur Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes ist im Rahmen des UNESCO-Welterbeantrages ein Schutzgebiet eindeutig zu definieren. Das Welterbegebiet ist das Land- oder Seegebiet, welches einen außergewöhnlich universellen Wert hat, also in diesem Fall der Friedhof „Heiliger Sand“. Zusätzlich fordert die UNESCO die Ausweisung einer Pufferzone, also eines Areals, das die angemeldete Welterbestätte umgibt und dessen Nutzung und Entwicklung durch ergänzende gesetzliche und/ oder gewohnheitsrechtliche Regeln einschränkt. Die UNESCO definiert, dass die Pufferzone das unmittelbare Umfeld des angemeldeten Gutes, wesentliche Sichtachsen und andere Gebiete oder Merkmale umfassen, die eine wichtige und praktische Rolle spielen, um das Gut und seinen Schutz zu unterstützen. Im Falle von Worms betrifft das das Hochstiftareal. Das Maßnahmenkonzept wurde von dem Büro für Stadtplanung, „tobe.Stadt“ erstellt und hört auf den umständlichen Namen „Städtebaulicher Fachbeitrag der Stadt Worms zum Welterbeantrag der SchUM-Städte“.

Unberührt von dieser Zone ist weiterhin das Vorhaben der ökumenischen Hospizhilfe, im Block A des Hochstifts – gegenüber der Neusatzschule – im 3. bis 5. Obergeschoss ein stationäres Hospiz einzurichten. Eine Bauvoranfrage wurde im September gestellt. Der Fachbeitrag des Planungsbüros sieht für die Fläche der anderen beiden Blöcke drei Varianten vor. Gemeinsam haben alle, dass an der Ecke Neusatz/Willy-Brandt-Ring eine Begrünung stattfinden soll, die lediglich in ihrer Fläche variiert. Weiterhin schlägt man vor, an dieser Stelle ein Besucherzentrum für das Jüdische Worms zu etablieren. Ebenso ist eine Mischform aus Wohnen und Gewerbe angedacht. Die Gebäude sollen sich dabei architektonisch in die vorhandene Struktur des Luginsland einfügen. In dem Beitrag heißt es, „Die Blickbeziehung zum Luginsland und Ringanlage wird gestärkt“. Ferner schlägt man vor, dass die Ansiedlung von Gastronomie und Hotel ein städtebaulich attraktiver Auftakt am Stadteingang sei. Unlängst stimmte der Stadtrat, auf Antrag von CDU und SPD, einem Ideenwettbewerb zu (WO! 10/19), dieser soll die Neugestaltung des touristischen Zentrums zwischen dem Hochstiftareal und dem Andreasquartier betreffen. Nachdem klar ist, dass das Hochstiftareal Teil der Pufferzone sein wird, dürfte die kreative Freiheit für den Ideenwettbewerb an dieser Stelle schon mal erheblich eingeschränkt sein.